Rechtsprechung
| RG, 12.03.1936 - VI 492/35 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 151, 5
Wird zitiert von ... (22)
- BGH, 03.02.1961 - VI ZR 178/59 Wie das Grundurteil daher nicht der Abweisung der Klägerin mit dem Anspruch auf Ersatz eines merkantilen Minderwerts durch das Urteil des Landgerichts vom 9 , Mai 1958 entgegengestanden hat, so auch nicht der Abweisung mit dem Anspruch auf Ersatz von allgemeinen Verwaltungskosten und Vorhaltungskosten durch das Berufungsgericht (vgl«, hierzu RGZ 132, 16, 19; 151, 5, 8;… Stein/Jonas/Schönke, ZEO 18. Aufl. § 304 III 2).
- BGH, 29.10.1954 - V ZR 53/53
Zuführung industrieller Gase
Führt aber das mitwirkende Verschulden nach der Meinung des Tatrichters nur zu einer Minderung, nicht zu einer Beseitigung der Schadenshaftung, so kann die Prüfung dem Betragsverfahren vorbehalten bleiben, denn für den Erlass der Entscheidung über den Grund des Anspruchs reicht die Feststellung des Tatrichters aus, dass nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge das Entstehen eines Schadens aus dem schadenstiftenden Ereignis anzunehmen ist (RGZ 151, 5 [8]; RG in WarnRspr 1918, Nr. 187; in HRR 1930 Nr. 1158; in JW 1931, 3554; in WarnRspr 1933 Nr. 148 [S 310]; in HRR 1933 Nr. 251; BGHZ 1, 34 [36]). - BGH, 14.04.1987 - IX ZR 149/86
Entscheidung über ein vom Berufungsgericht erlassenes Grundurteil in einem …
Das folgt zwar nicht aus der Rechtskraft im Sinne des § 322 ZPO, weil ein Zwischenurteil nach § 304 ZPO nur formell, nicht aber auch materiell rechtskräftig wird (RGZ 132, 16, 19; 151, 5, 8;… Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 14. Aufl. § 58 IV 4 c), ergibt sich aber aus § 318 ZPO (RGZ 149, 157, 163;… Rosenberg/Schwab a.a.O. § 141 IV 4 Fn. 34;… für eine Bindungswirkung, aber mit anderer Begründung, auch Zöller/Vollkommer, ZPO 15. Aufl. § 318 Rdnr. 14;… Stein/Jonas/Schumann/Leipold a.a.O. § 318 Anm. I 2).
- BGH, 19.01.1959 - III ZR 170/57
Rechtsmittel
Seinen Worten ist nicht mehr zu entnehmen, als daß es mit der Möglichkeit rechnet, die Klage werde sich im Höheverfahren für einzelne Zeitabschnitte als unbegründet erweisen, daß es eine für den Erlaß eines Grundurteils ausreichende Wahrscheinlichkeit der Entstehung von Rentenansprüchen aber doch als gegeben ansieht (vgl. RGZ 151, 5, 8).Ihr ist zuzugeben, daß das Berufungsgericht damit zur Höhe des Anspruches selbst Stellung genommen hat, was überflüssig und unzulässig war, da es genügt hätte, festzustellen, daß die Entstehung eines durch Leistungen von dritter Seite nicht ausgeglichenen Verdienstausfalles anzunehmen sei (RGZ 151, 5, 8).
- BGH, 28.05.1968 - VI ZR 37/67
Entscheidung über die Verjährungseinrede - Vertagung einer Entscheidung auf das …
Ein Grundurteil darf nach § 304 ZPO allerdings in aller Regel nur erlassen werden, wenn alle Fragen, die zum Grunde des Anspruchs gehören, erledigt sind und nach Lage der Sache zumindest wahrscheinlich ist, daß dem Kläger ein Schaden, wenn auch nicht in der geltend gemachten Höhe, entstanden ist (RGZ 151, 5, 8 und Senatsurteil vom 3. Februar 1967 - VI ZR 111/65 = VersR 1967, 495). - BGH, 10.11.1959 - VI ZR 201/58
Rechtsmittel
Zwar darf eine Vorabentscheidung über den Grund nach § 304 ZPO nur ergehen, wenn feststeht oder doch eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, daß nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge das Entstehen eines Schadens aus dem schadenstiftenden Ereignis anzunehmen ist (RGZ 151, 5, 8). - BGH, 10.07.1959 - VI ZR 160/58
Rechtsmittel
Das einen Klagegrund ausschließende Grundurteil schafft aber noch keine Rechtskraft, sondern führt lediglich zu einer innerprozessualen Bindungswirkung, die im Höheverfahren und im Rechtsmittelverfahren gemäß §§ 318, 512 ZPO zu beachten ist (RGZ 132, 16, 17; 151, 5, 8; RG WarnRspr. 1939 Nr. 71). - BGH, 13.11.1959 - I ZR 59/58
Tofifa
Es bedarf zunächst der Klarstellung, was damit - als für das weitere Verfahren nach § 318 ZPO verbindlich (vgl. RGZ 132, 16, 19; 151, 5, 8) - festgestellt sein soll. - BGH, 28.04.1967 - V ZR 216/64
Rechtliche Ausgestaltung der Ortsüblichkeit von - erheblichen Lärm verursachenden …
Keinen Bedenken unterliegt auch die Feststellung des Berufungsgerichts, es liege eine - für den Erlaß eines Grundurteils ausreichend hohe - Wahrscheinlichkeit für die Entstehung eines Schadens aus den Einwirkungen des Baulärms vor (RGZ 151, 5, 8). - BGH, 12.06.1961 - III ZR 80/60
Allg. Kriegsfolgengesetz. Grundurteil
Das in § 304 ZPO aus Gründen der Zweckmäßigkeit zugelassene Urteil über den Grund des Anspruchs ist - wie das Reichsgericht in RGZ 151, 5, 8 ff ausgeführt hat - seiner Natur nach ein besonders geartetes Zwischenurteil, das wegen der Bedeutung seines Inhalts der Anfechtung mit der Berufung unterliegt und, falls es unanfechtbar geworden oder im Rechtsmittelzuge bestätigt worden ist, das Gericht und die Rechtsmittelinstanzen im Betragsverfahren bindet (§§ 318, 512, 548). - BGH, 25.10.1957 - IV ZR 167/57
Rechtsmittel
- BGH, 12.07.1963 - IV ZR 314/62
Rechtsmittel
- BGH, 12.04.1961 - V ZR 152/59
- BGH, 06.07.1965 - Ia ZR 37/64
Herstellung einer Wandschiebetafel - Anmeldung eines Patents - Abschluss eines …
- BGH, 30.05.1962 - IV ZR 287/61
Rechtsmittel
- BGH, 14.03.1956 - V ZR 108/54
Rechtsmittel
- BGH, 30.06.1971 - I ZR 33/70
Unterlassunganspruch aus vertraglichem Wettbewerbsverbot - Haftung für …
- BGH, 10.03.1954 - VI ZR 122/52
Rechtsmittel
- BGH, 17.04.1956 - VI ZR 30/55
Rechtsmittel
- BGH, 16.02.1955 - VI ZR 267/53
- BGH, 20.03.1954 - VI ZR 3/53
Rechtsmittel
- BGH, 15.06.1951 - V ZR 13/50
Rechtsmittel
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