Rechtsprechung
| RG, 28.03.1936 - I 281/35 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 151, 50
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
Veröffentlichung von Briefen
Rn. 18 Soweit es sich um urheberrechtlich geschützte Werke handelt, sind diese Rechtsgrundsätze bereits seit langem von der Rechtsprechung aus dem Urheberpersönlichkeitsrecht des Werkschöpfers, das nur eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes ist, abgeleitet worden (RGZ 69, 242 [244]; 79, 397 [399]; 151, 50). - BGH, 19.10.1962 - I ZR 174/60
Straßen - gestern und morgen
Auch wenn der Urheber die urheberrechtlichen Verwertungsbefugnisse an einen Filmproduzenten abgetreten hat, verbleibt ihm der persönlichkeitsrechtliche Kern des Urheberrechtes, zu dem insbesondere der Anspruch gehört, bei der öffentlichen Vorführung einer filmischen Bearbeitung seines Werkes genannt zu werden (RGZ 151, 50; OLG München abgedruckt bei Schulze Rechtsprechung zum Urheberrecht OLGZ 4).
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