Rechtsprechung
| RG, 12.10.1936 - VI 165/36 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 152, 222
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 16.12.1953 - VI ZR 169/52 Die gleichen Rechtsgrundsätze sind in der Entscheidung RGZ 152, 222 [226] betont.
- BGH, 22.11.1960 - VI ZR 27/60
Anforderungen an das Vorliegen einer erheblichen Störung durch fortgesetzte …
Die Verpflichtung zur Beseitigung des störenden Zustandes besteht für den Beklagten aber auch deshalb, weil er schon als Ehemann und Leiter des Hausstandes dafür zu sorgen hat, daß seine dem Haushalt angehörende geisteskranke Frau nicht den nachbarlichen Frieden durch seelische und körperliche Beeinträchtigung der Nachbarn stört (vgl. RGZ 70, 48; 92, 125; 152, 222; Urteil des Senatsvom 16. Dezember 1953 - VI ZR 169/52 - LM Nr. 3 zu § 832 BGB). - BGH, 21.12.1955 - VII ZR 261/53
Rechtsmittel
Auch ein Ehegatte darf nur zu einer Verrichtung bestellt werden, wenn die gerade zu dieser Verrichtung erforderlichen Fähigkeiten und Voraussetzungen vorliegen (RGZ 152, 222).
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