Rechtsprechung
| RG, 09.10.1936 - II 66/36 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 152, 283
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 22.12.1955 - II ZR 237/54
Nutzungsentschädigung bei Abzahlungsgeschäft
Das ist nach der zutreffenden Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 152, 283;… vgl. Klauss a.a.O. Anm. 174) zulässig und führt dazu, daß die Klägerin auf diesem Wege die ihr rechnerisch zustehende und sonst in der üblichen Miete enthaltene Verzinsung erhält. - BGH, 16.09.1966 - VIII ZR 103/64
Abschluss eines Kaufvertrages - Rücktritt von einem Kaufvertrag
In einem solchen Fall kann der Abzahlungsverkäufer entweder den Kapitalzins nicht verlangen, ihm sind dann aber die Diskontspesen zuzusprechen (BGHZ 19, 330, 337 [BGH 22.12.1955 - II ZR 237/54]; OLG München MDR 1957, 358) oder aber der Abzahlungsverkäufer kann den Kapitalzins verlangen, ihm sind dann aber die Diskontspesen abzusprechen (RGZ 152, 283; OLG Düsseldorf Betrieb 1961, 1353). - BGH, 27.03.1952 - IV ZR 188/51
Rechtsmittel
Für solche Fälle der sog. Kundenfinanzierung ist auch sonst in der Rechtsprechung und Rechtslehre die Anwendbarkeit des § 6 AbzG weitgehend bejaht worden (vgl. Crisolli Anm. 54 ff [64] zu § 6; Klauß Anm. 500 ff zu § 6 AbzG; RGZ 152, 283 ff; LG Hamburg in MDR 1950, 220 [LG Hamburg 05.01.1950 - 9 S 667/49]; OLG Bremen in NJW 1952, 347).
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