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Rechtsprechung
   RG, 12.11.1936 - VI B 17/36   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1936,352
RG, 12.11.1936 - VI B 17/36 (https://dejure.org/1936,352)
RG, Entscheidung vom 12.11.1936 - VI B 17/36 (https://dejure.org/1936,352)
RG, Entscheidung vom 12. November 1936 - VI B 17/36 (https://dejure.org/1936,352)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 152, 316
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 268/07

    Betriebsübergang - Wirksamkeit einer Kündigung - Zulässigkeit der Berufung

    Werden von Streitgenossen dieselben fachlichen und verfahrensrechtlichen Angriffe erhoben, kann der Berufungsanwalt auf einen den gesetzlichen Anforderungen genügenden Schriftsatz verweisen, soweit er nach pflichtgemäßer Prüfung sich dessen Inhalt zu eigen macht und Weiteres nicht vorzubringen hat (RG 12. November 1936 - VI B 17/36 - RGZ 152, 316, 319).
  • BGH, 12.12.1996 - I ZB 8/96

    "Ceco"; Berücksichtigung neuen Vorbringens im Verfahren vor den Patentgerichten

    In der Regel genügt schon eine Frist von zwei Wochen (RGZ 152, 316, 318;… BVerfG ZIP aaO.).
  • BGH, 29.09.1993 - XII ZR 209/92

    Berufungsbegründung durch Bezugnahme auf Prozeßkostenhilfebewilligung

    So kann, falls in einem Verfahren mehrere Streitgenossen verschiedene beim Berufungsgericht zugelassene Rechtsanwälte bevollmächtigt haben, ein Berufungsführer auf die von dem anderen Berufungsanwalt unterzeichnete Berufungsbegründung Bezug nehmen, wenn es um dieselben sachlichen und rechtlichen Angriffe gegen das Ersturteil geht, er sich diese nach pflichtgemäßer Überprüfung zu eigen macht und weiteres nicht vorzutragen hat (RGZ 152, 316, 319).
  • BSG, 12.05.1998 - B 11 SF 1/97 R

    Wirksame Rechtswegbeschwerde beim BSG, Streitigkeiten zwischen Bundesanstalt für …

    Die Vorschriften des SGG über die Beschwerde schreiben indes keine Begründung der Beschwerde vor; insoweit stimmt das SGG mit den Vorschriften der ZPO über die Beschwerde bzw sofortige Beschwerde überein (RGZ 152, 316, 318 f; vgl BAG NJW 1991, 1252).
  • BGH, 10.05.1984 - BLw 2/83

    Nachträgliche Erweiterung der sofortigen Beschwerde im …

    Da im Beschwerdeverfahren keine Anträge gestellt werden müssen (RGZ 152, 316, 319), wäre eine Bindung des Beschwerdeführers an seine früheren Anträge hier noch weniger berechtigt als bei den anderen Rechtsmitteln (RG Beschluß vom 29. Juli 1902 - I B 44/02 [Nachschlagewerk des RG Nr. 4 zu § 557 ZPO];… ebenso Stein/Jonas/Grunsky § 569 Rdn. 5; wohl auch Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann § 569 Anm. 2 C; Rosenberg/Schwab § 149 IV 3; Thomas/Putzo § 570 Anm. 2; Zöller/Schneider § 570 Anm. II 1).
  • OLG Frankfurt, 15.04.2020 - 23 U 67/18

    Haftung für auf Täuschung und Schädigung von Kunden angelegtes Geschäftsmodell …

    Allerdings hat die höchstgerichtliche Rechtsprechung aus Gründen der Vereinfachung und der Prozessökonomie Ausnahmen zugelassen; so kann, falls in einem Verfahren mehrere Streitgenossen verschiedene Rechtsanwälte bevollmächtigt haben, ein Berufungsführer auf die von dem anderen Berufungsanwalt unterzeichnete Berufungsbegründung Bezug nehmen, wenn keine unterschiedliche Behandlung der Streitgenossen vorliegt, es demgemäß um dieselben sachlichen und rechtlichen Angriffe gegen das Ersturteil geht, er sich diese nach pflichtgemäßer Überprüfung zu eigen macht und weiteres nicht vorzutragen hat (BGH NJW 1993, 3333; RGZ 152, 316).
  • BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 113/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Es kann dahingestellt bleiben, ob ein Richter in einem solchen Fall für die weitere Begründung eine Frist setzten muß (KG NJW 1954, 1410 f.; BayObLG MDR 1957, 106 f.) oder ob es ausreicht, wenn er angemessene Zeit mit seiner Entscheidung wartet (RGZ 152, 316 [318]).
  • BGH, 20.05.1976 - III ZR 84/74

    Bestimmtheit einer Klageschrift

    Vielmehr ist es nach Wortlaut und Sinn des Gesetzes nicht von vornherein ausgeschlossen, daß der Kläger zur bestimmten Bezeichnung der Tatsachengrundlage des von ihm erhobenen Anspruchs in Ergänzung oder/und Erläuterung seines eigenen Tatsachenvorbringens auf den Inhalt einer beigefügten Urkunde, insbesondere wie in dem zur Entscheidung stehenden Fall auf den in Ablichtung beigefügten amtlichen Bescheid in einem der Klage vorangehenden Verwaltungsverfahren verweisen darf (vgl. zur Berufungsbegründung RGZ 145, 266 ff; 152, 316, 319, 320; BGH NJW 1953, 105; BGHZ 13, 244, 246) [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52].
  • OLG Bremen, 13.01.1989 - 4 U 95/88
    Zwar ist zutreffend, daß die Beschwerde nach h. M. grundsätzlich nicht der Begründung bedarf (vgl. u. a. RGZ 152, 316 ..).
  • BGH, 22.10.1952 - III ZB 17/52

    Rechtsmittel

    Man hat nicht mit Unrecht die Einführung des verschärften Begründungszwanges in das Berufungsverfahren als eine Hauptwaffe des neuen Prozeßgesetzes bezeichnet, um die Parteien zur sorgfältigen Vorbereitung des Streitverfahrens zu erzielten und um die Beschleunigung des Verfahrens durchzusetzen (RGZ 147, 313 [315]; vgl. auch RGZ 152, 316 [320]).
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