Rechtsprechung
| RG, 20.07.1936 - VI 80/36 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 152, 46
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 22.10.1955 - VI ZR 168/54
Rechtsmittel
Das ist schon in der Zeit vor dem Erlaß des Sachschadenhaftpflichtgesetzes in der - vom Bundesgerichtshof fortgeführten - Rechtsprechung des Reichsgerichts zu § 7 Abs. 2 KrfzG klargestellt worden (vgl. u.a. RGZ 36, 149 [151]; 152, 46 [52]; 159, 312 [313]; - BGH VRS 4, 175; DAR 1952, 149; L-M Nr. 13 zu § 286 [C] = NJW 1954, 185 = VRS 5, 329 = DAR 1953, 113 = VersR 1953, 242; DAR 1955, 194 = VersR 1955, 540). - BGH, 16.04.1955 - VI ZR 196/54 Wenn es hierzu, wie das Berufungsgericht unter Anführung der Entscheidung BGH NJW 1954, 185 zutreffend dargelegt hat, des Beweises bedarf, daß Halter und Fahrer eine über die gewöhnliche Verkehrssorgfalt hinausgehende besondere, überlegene und gesammelte Aufmerksamkeit, Umsicht und Geistesgegenwart gezeigt haben, so handelt es sich hierbei allerdings um Erfordernisse, die auf subjektivem Gebiet liegen (RGZ 152, 46 [52]).
- BGH, 14.07.1952 - III ZR 308/51
Rechtsmittel
Es ist jedoch nicht zuerkennen, daß die Entlastung nach § 18 KrfzG einfacher ist als die nach § 7 KrfzG (RGVAE 1936, 508; RGJW 1931 S 863; unentschieden in RGJW 1932, 2018; RGZ 152, 46).
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