Rechtsprechung
| RG, 08.12.1936 - III 322/35 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 153, 162
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 12.12.1988 - AnwZ 29/88
Wirkung der Entlastung
Daher kann die Hauptversammlung mit einem Entlastungsbeschluß Haushaltsüberschreitungen genehmigen oder haushaltsrechtliche Mängel formeller Art heilen (RGZ 153, 162 (167)); insofern greift die Entscheidung der Versammlung über eine bloße Meinungskundgabe hinaus und genügt inhaltlich den Anforderungen, welche die Rechtsprechung des Senats an ihre generelle Anfechtbarkeit gestellt hat (BGHZ 37, 397 (399) = NJW 1962, 2006 = LM § 90 BRAO Nr. 2; BGH, NJW 1975, 1559 = LM § 90 BRAO Nr. 7; NJW 1977, 1778 = LM § 90 BRAO Nr. 9; NJW 1986, 992). - BGH, 05.07.1954 - III ZR 29/53
Vorbescheid bei Ansprüchen aus § 36 DBG
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 14.10.1954 - III ZR 346/52
Rechtsmittel
Es bedurfte deshalb weder eines neuen Antrags noch eines neuen Vorbescheids, um die vom Kläger mit seinem Schriftsatz vom 17. Januar 1952 erweiterten Ansprüche geltend zu machen (vgl. BGHZ 14, 122; auch RGZ 153, 162 [63]). - BGH, 06.06.1955 - III ZR 86/54
Rechtsmittel
Deshalb muss der Kläger bei einer späteren Änderung der "rechtlichen Stellungnahme" erneut einen Vorbescheid einholen (vgl. Fischbach, Deutsches Beamtengesetz I 2 zu § 143; RGZ 153, 162), wenn durch sie sein Anspruch betroffen worden ist.
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