Rechtsprechung
| RG, 22.12.1936 - VII 137/36 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 153, 179
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 21.12.1977 - VIII ZR 255/76
Konkursanfechtung und Lastschriftverfahren
Die Beklagte hat demgemäß die Forderungen der Gemeinschuldnerin gegen deren Schuldner in Höhe von 332.784,82 DM aufgrund der Einzugsermächtigungen bei den Banken der Schuldner eingezogen, wozu sie aufgrund der Inkassovereinbarung vom 10. April 1972 verpflichtet war (vgl. RGZ 153, 179, 182 und Senatsurteil vom 29. April 1974 - VIII ZR 200/72 = LM KO § 8 Nr. 1 = NJW 1974, 1336 = WM 1974, 570). - BFH, 15.11.1983 - VIII R 179/83
Wechselschulden als Dauerschulden
Die Forderung aus dem Grundgeschäft gilt gleichfalls als gestundet; einer Klage steht der Einwand der Wechselhingabe entgegen (Urteil des Reichsgerichts - RG - vom 22. Dezember 1936 VII 137/36, RGZ 153, 179, 182). - BGH, 29.04.1974 - VIII ZR 200/72
Feststellung der Voraussetzungen der Zahlungseinstellung des Gemeinschuldners - …
Der Klage auf die Grundforderungstände der Einwand oder die Einrede der Wechselhingabe entgegen (…Baumbach/Hefermehl, a.a.O. Einleitung WG Rdn 35 ff; RGZ 153, 179, 182). - BGH, 21.10.1976 - VII ZR 335/75
Bauhandwerker als Vergleichsgläubiger
Denn der Wechsel war, wie das im Zweifel immer geschieht (§ 364 Abs. 2 BGB), nur erfüllungshalber begeben worden (BGHZ 3, 238, 242; RGZ 153, 179, 182; 158, 315, 317). - BGH, 04.03.1954 - IV ZR 141/53
Rechtsmittel
Wenn es ihm nicht gelingt oder er auf die Rechte aus der neuen Verbindlichkeit verzichtet, kann er auf das Grundgeschäft zurückgreifen (RGZ 153, 179 f [182];… Baumbach-Hefermehl WG 4. Aufl. Seite 24).
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