Rechtsprechung
| RG, 05.01.1937 - VII 138/36 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 153, 200
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 11.07.1985 - IX ZR 178/84
Wirkung des Auslandskonkurses im Inland
Andererseits sprach es davon, daß die Eröffnung des ausländischen Insolvenzverfahrens als beschlagsregelnder, vollstreckungsrechtlicher Hoheitsakt schon ihrer Natur nach territorial begrenzt sei (RGZ 21, 7, 9; 52, 155, 156; 89, 181, 183; 100, 241, 242; 114, 82; RG LZ 1929, 1274; RGZ 153, 200, 207).Eine Ausnahme wurde - insoweit der Rechtsprechung des Reichsgerichts folgend (RGZ 14, 412, 417 f.; 16, 337, 338; 89, 181, 183; 153, 200, 205 f.) - im Falle des Konkurses einer ausländischen juristischen Person gemacht (…BGH Urt. vom 7. Dezember 1961 aaO mit zustimmender Anm. Hofstetter AWD/BB 1962, 81 f.; BGHZ 53, 383, 387; für die Oberlandesgerichte zuletzt OLG Hamm ZIP 1984, 1382), weil die Anerkennung des ausländischen Konkursverwalters der juristischen Person auf der nach Auslandsrecht zu regelnden Frage der Vertretung und eben nicht des Konkursbeschlages beruhe.
e) Darüber hinaus hat die Rechtsprechung bei Auflösung einer juristischen Person durch eine ausländische Konkurseröffnung die Übertragung (oder den Übergang) der Vertretungsbefugnis von den bisherigen Organen auf den Konkursverwalter anerkannt und auch dadurch den Schutzzweck des § 237 Abs. 1 KO nicht beeinträchtigt gesehen (BGH Urt. vom 7. Dezember 1961 aaO unter Berufung auf RGZ 153, 200).
- BGH, 06.10.1971 - VIII ZR 165/69
Rangstellung des Gläubigers bei erschlichener Zustellung des Vollstreckungstitels
Bei dieser Prüfung wird sich das Berufungsgericht damit auseinanderzusetzen haben, daß über die Forderung bereits ein rechtskräftiger Titel vorliegt (vgl. RGZ 153, 200, 204) und daß der Schuldner die Forderung der Beklagten im Verteilungsverfahren ausdrücklich als berechtigt anerkannt hat. - BGH, 19.11.1987 - IX ZR 251/86
Ausschluß auf vollstreckungsbefangenem Gegenstand wegen Nichtbestehens des …
Nach dem Urteil BGHZ 63, 61, 62 [BGH 11.07.1974 - II ZR 1/73], das sich auf RGZ 153, 200, 204 und Huber JuS 1972, 621 f stützt, kann ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel für den Gläubiger gegenüber Dritten im Verteilungsverfahren (§§ 872 ff ZPO) keine geringere Wirkung haben als ein rechtsgeschäftliches Anerkenntnis, das der Schuldner abgegeben und damit dem Gläubiger eine entsprechende Rechtposition eingeräumt hat.
- BGH, 13.07.1983 - VIII ZR 246/82
Beitreibung in der Schweiz - § 812 BGB, § 14 KO, Bereicherungsausgleich zwischen …
Auch dieses Vermögen gehört zur Konkurssollmasse und unterliegt dem Konkursbeschlag, gleichgültig, ob es aufgrund der Bestimmungen des ausländischen Rechts zur Masse gezogen werden kann oder nicht (BGHZ 68, 16, 17; RGZ 153, 200, 206;… Böhle-Stamschräder/Kilger, KO, 14. Aufl., § 1 Anm. 1 B;… Mentzel/Kuhn/Uhlenbruck, KO, 9. Aufl., § 1 Rdn. 3, § 237 Rdn. 1; Hanisch, KTS 1978, 193, 199; so wohl auch Jürgen Schmidt, System des deutschen internationalen Konkursrechtes (1972) S. 142;… Jaeger/Lent, KO, 8. Aufl., § 1 Rdn. 71;… Jaeger/Jahr a.a.O. § 237 Rdn. 92 ff; Hanisch in "100 Jahre Konkursordnung" S. 139, 158; Lüer, KTS 1978, 200, 212 und 1979, 12, 21). - BGH, 07.12.1961 - II ZR 11/60
Nichtigkeit von Abreden zur Sicherung eines Kredits mit Sperrmarkguthaben - …
Das Berufungsgericht befindet sich mit diesen Ausführungen in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Reichsgerichts RGZ 153, 200 (= JW 1937, 1507 mit Anm. Bley). - BGH, 11.07.1974 - II ZR 1/73
Drittwirkung des Vollstreckungsbefehls im Widerspruchspozeß
Wie aber bereits das Reichsgericht entschieden hat, kann ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel für den siegreichen Gläubiger gegenüber Dritten keine geringere Wirkung haben als ein rechtsgeschäftliches Anerkenntnis, das der Schuldner abgegeben und mit dem er dem Gläubiger eine entsprechende Rechtsposition eingeräumt haben würde (RGZ 153, 200, 204; Huber, JuS 1972, 621 ff). - BGH, 30.05.1962 - VIII ZR 39/61 Sie setzt aber nicht voraus, daß der Vollstreckungstitel schon bei Eröffnung des Auslandskonkurses vorliegen muß (RGZ 6, 400,405; OLG Hamburg OLG Rechtspr 19->53; RGZ 153, 200,205).
- OLG Karlsruhe, 21.08.1996 - U 1/96 Der Senat teilt diese (…beispielsweise von Zöller/Greger a.a.O. ausführlich und überzeugend begründete) Ansicht jedenfalls im vorliegenden Falle, in dem es um ein niederländisches Konkursverfahren über das Vermögen der Beklagten zu 1) geht (vgl. hierzu bereits RGZ 153, 200, 206 f; OLG Düsseldorf ZIP 1982, 1341; Kirchhof WM 1993, 1364, 1365, FN 13 m.w.N.), bei dem die Verfügungs- und Prozeßführungsbefugnis der Gemeinschuldnerin auf den Konkursverwalter übergangen ist.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".