Rechtsprechung
| RG, 08.01.1937 - III 110/36 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 153, 244
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 02.12.1955 - V ZR 75/54
Preußische Erdölverordnung
Das Reichsgericht hat die Landesgesetze, die auf diese Weise zustandegekommen waren, staatsrechtlich als Reichsgesetze, wenn auch mit begrenzter örtlicher Geltung angesehen (RGZ 152, 86; 153, 244 [247/248]; 167, 373 [378]). - BVerwG, 22.05.1957 - IV C 0246.56
Rechtsmittel
Ein auf Grund des Aufbaugesetzes ergangenes, als partielles Reichsrecht anzusehendes Landesgesetz war für den Bereich des bürgerlichen Rechtsstreits weder als "Reichsrecht" (RGZ 152, 86; 153, 244 [247/8], 167, 373 [378]) noch ist es jetzt als "Bundesrecht" (BGHZ 18 S. 128 [133/5]) revisionsfähig; die Revisionsfähigkeit ist dort nach § 549 ZPO vielmehr nur dann, gegeben, wenn Geltung in mehr als einem Oberlandesgerichtsbezirk hinzukommt. - BGH, 12.07.1955 - V ZR 51/54
Revisibilität von Landesrecht
Das Reichsgericht hat seine Auffassung wiederholt bestätigt (vgl. RGZ 153, 244 [247/248] und RGZ 167, 373 [378]). - BGH, 28.10.1955 - V ZR 19/55
Rechtsmittel
Die dort angeführten weiteren Entscheidungen RGZ 152, 86 [90] und 153, 244 [247/8] betreffen die schon oben angeführte Gesetzgebung nach Inkrafttreten des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934.
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