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Rechtsprechung
   RG, 15.12.1936 - III 88/36   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1936,21
RG, 15.12.1936 - III 88/36 (https://dejure.org/1936,21)
RG, Entscheidung vom 15.12.1936 - III 88/36 (https://dejure.org/1936,21)
RG, Entscheidung vom 15. Dezember 1936 - III 88/36 (https://dejure.org/1936,21)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • RGZ 153, 257
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 20.05.1988 - V ZR 269/86

    Eigentum an Blockhaus mit festem Fundament

    Dabei kann dahinstehen, ob nicht schon, anders als die Revision meint, die Pfändung des Blockhauses als erster Vollstreckungsakt wegen sachlicher oder funktionaler Unzuständigkeit des Gerichtsvollziehers nichtig war und ob es infolgedessen bereits insoweit an einer wesentlichen Wirksamkeitsvoraussetzung für den Eigentumserwerb kraft Hoheitsaktes fehlte (vgl. dazu, wenn auch im wesentlichen zur Pfändung von Zubehör: RGZ 59, 88, 92; 60, 70, 73; 135, 197, 206; 153, 257, 259; RG JW 1905, Sp. 575 und JW 1937, 2265, 2266 - die letztgenannte Entscheidung betrifft die Pfändung eines wesentlichen Bestandteils eines Grundstücks;… OLG Bamberg JR 1955, 25 und OLG München MDR 1957, 428 einerseits sowie Baur/Stürner, Zwangsvollstreckungsrecht Rdn. 442;… Brox/Walter, Zwangsvollstreckungsrecht Rdn. 207;… Bruns/Peters, Zwangsvollstreckungsrecht 2. Aufl. § 27 IV 2, S. 179; Gaul Rpfleger 1981, 81, 88;… Stein/Jonas/Pohle/Münzberg, ZPO 20. Aufl. § 865 Rdn. 36 - dort ausdrücklich auch für die Pfändung von Bestandteilen ausgesprochen - wohl auch Thomas/Putzo, ZPO 15. Aufl. § 865 Anm. 2 a und d andererseits).
  • OLG Rostock, 17.05.2005 - 3 U 107/04

    Erwerb unbelasteten Eigentums an einer Schwimmsteganlage durch Versteigerung

    Ist der Gegenstand trotz Verbindung mit einem Grundstück bewegliche Sache geblieben, so erwirkt der Ersteher nicht bereits durch den Zuschlag des Gerichtsvollziehers und dessen Aufforderung, den Gegenstand alsbald wegzuschaffen, Eigentum, sondern erst durch dessen Ausbau und körperlicher Übergabe (Reichsgericht, Urteil vom 15.12.1936, RGZ 153, 257, 261;… Zöller/Stöber, ZPO, 25. Auflage, § 817 Rdn. 8;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 61. Auflage, § 817 Rdn. 7;… Thomas/Putzo, ZPO, 25. Auflage, § 817 Rdn. 8).
  • OLG Köln, 22.01.1996 - 2 W 9/96

    Bewertung der Pfändung des Obergeschosses eines Hauses als Pfändung einer …

    Zwar wird zur Ablieferung die Gestattung der Wegnahme durch den Gerichtsvollzieher nicht ausreichen, wenn die versteigerte Sache mit fremdem Grund und Boden fest verbunden ist (vgl. RGZ 153, 257, 261;… OLG München, a.a.O.), zumal der Gerichtsvollzieher in einem solchen Fall dem Ersteher nicht einmal mittelbaren Besitz zu verschaffen in der Lage ist.
  • LG Köln, 18.03.2009 - 13 S 218/08

    Öffentliche Versteigerung; Ablieferung

    Die Einräumung mittelbaren Besitzes, etwa durch die Erklärung, die Sache könne alsbald in Besitz genommen werden, ist in der Regel nicht ausreichend; der Eigentumsübergang tritt in diesen Fällen erst mit der tatsächlichen Inbesitznahme durch den Ersteher ein (RGZ 153, 257 (261); 156, 395 (397); OLG München, ZMR 1956, 170).
  • BGH, 16.09.1968 - VII ZR 62/66

    Klage auf Schadensersatz infolge Zerstörung einer Betriebseinrichtung und eines …

    Der Zuschlag in der Versteigerung bewirkt nach herrschender und zu billigender Ansicht noch keinen Übergang des Eigentums; hinzutreten muß, wie aus § 817 Abs. 2 ZPO gefolgert wird, die Ablieferung, d.h. die Übertragung des unmittelbaren Besitzes auf den Ersteher (u.a. RGZ 126, 21, 24; 153, 257, 260 f; 156, 395, 397;… Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts 9. Aufl. § 197 IV 3 a).
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