Rechtsprechung
| RG, 08.01.1937 - II 122/36 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 153, 371
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 29.06.1970 - II ZR 158/69
Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf typische stille …
Seit der Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 153, 371 hat sich demgemäß in Rechtsprechung und Rechtslehre die Auffassung durchgesetzt, daß ein Vertrag über die Gründung einer stillen Gesellschaft rechtswirksam von dem oder den vertretungsberechtigten Gesellschaftern abgeschlossen werden kann und die Zustimmung der übrigen Gesellschafter hierzu nicht erforderlich ist. - BGH, 28.02.1966 - VII ZR 125/65
Schutz des Vertretenen vor dem Mißbrauch der Vertretungsmacht
Das Berufungsgericht führt für seine gegenteilige Auffassung die Urteile RGZ 9, 148; 57, 389, 391; 71, 219; RG JW 1935, 1084 und RGZ 153, 371, 374 an. - BGH, 14.02.1957 - II ZR 190/55
Haftung der Gesellschafter einer OHG
Es ist in der Rechtsprechung darüber hinaus sogar anerkannt, daß die Vertretungsmacht sich auf die Aufnahme eines stillen Gesellschafters erstreckt (RGZ 153, 371). - BGH, 11.01.1960 - II ZR 69/59 Die stille Gesellschaft wird zwischen der Personalgesellschaft als solcher (nicht ihren einzelnen Gesellschaftern) und dem stillen Gesellschafter abgeschlossen (RGZ 153, 371).
- BGH, 08.02.1952 - I ZR 92/51
Rechtsmittel
Hiergegen richten sich die Einwendungen der Revision, mit denen sie geltend macht, daß nach neuerer Rechtsprechung und überwiegender Auffassung des Schrifttums sich ein Dritter auf die unbeschränkte gesetzliche Vertretungsmacht eines Organs dann nicht berufen dürfe, wenn ein dem Dritten erkennbarer Mißbrauch der Vertretungsmacht des Organs vorliegt (RGZ 145, 311 [314]; 153, 371, [374]).
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