Rechtsprechung
| RG, 20.11.1936 - VII 111/36 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 153, 62
Wird zitiert von ... (28)
- BGH, 14.07.1958 - VII ZR 99/57
Feststellungsinteresse
Das Revisionsgericht darf die Vertragsbedingungen daher nicht frei auslegen, sondern nur prüfen, ob der Tatrichter bei seiner Auslegung gesetzliche Auslegungsregeln (oder, soweit eine entsprechende Rüge erhoben ist, Verfahrensvorschriften) verletzt hat (RGZ 153, 62; BGH in DM § 549 ZPO Nr. 15 und Urteil des Senats vom 9. Mai 1957 - VII ZR 277, 56 -). - BGH, 28.01.1953 - II ZR 93/52 Es ist der Revision zuzugeben, dass die Geschäftsbedingungen der Beklagten als typische Vertragsbedingungen zu beurteilen sind, da sie für eine Vielheit bereits abgeschlossener oder künftiger Verträge als Vertragsinhalt zu werten sind (RGZ 153, 62 [63]; OGHZ 3, 255 [257]).
Aber für die freie Nachprüfung dieser Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht ist des weiteren erforderlich, dass deren Wirkungskreis über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinausgeht, denn nur in diesem Fall liegt ein berechtigter Grund für ihre freie Nachprüfung in der Revisionsinstanz vor, da hierdurch verhindert werden soll, dass die gleichen Geschäftsbedingungen etwa von verschiedenen Oberlandesgerichten verschieden ausgelegt werden (RGZ 153, 62 [63]).
Der von den Parteien abgeschlossene Bewachungsvertrag ist daher nur der beschränkten Auslegung zugänglich (RGZ 153, 62 [64]).
- BGH, 27.09.1962 - KZR 6/61
Bindung der Zwischenhandelspreise
Die hiernach mögliche unterschiedliche Auslegung durch verschiedene Oberlandesgerichte rechtfertigt nach den in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen die uneingeschränkte Nachprüfung der Auslegung auch in der Revisionsinstanz (RGZ 153, 62 und BGH LM ZPO § 549 Nr. 15, jeweils mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 23.06.1958 - VII ZR 84/57
Nachweis der Unrichtigkeit von Stundenzetteln
Denn der Geltungsbereich solcher Abkommen würde sich, ebenso wie der der "Besonderen Bedingungen", auf den Bezirk des Kammergerichts beschränken und damit der uneingeschränkten Auslegung durch den Senat entzogen sein (RGZ 153, 62). - BGH, 03.10.1956 - V ZR 32/55
Ausländischer Schiedsspruch
Sie mag - wenn der "Schlußschein Germania 1952" als typische Vertragsurkunde anzusehen ist und sein Wirkungsbereich über den Bezirk des Berufungsgerichts hinausgeht (RGZ 153, 62 f) - in der Revisionsinstanz frei nachprüfbar sein, läßt aber jedenfalls einen Auslegungsfehler nicht erkennen und gibt auch sonst zu Beanstandungen keinen Anlaß. - BGH, 21.12.1954 - I ZR 13/54
Begriff des Geschäfts für den, den es angeht
Das Reichsgericht hat in ständiger Rechtsprechung solche Vertragsbestimmungen für revisibel erklärt und ihre freie Auslegung in Anspruch genommen, um der Möglichkeit vorzubeugen, daß der gleiche Streitstoff von verschiedenen damit befaßten Oberlandesgerichten mit bindender Wirkung für das Revisionsgericht verschieden beurteilt werden könnte (RGZ 150, 116; 153, 62). - BGH, 23.04.1954 - I ZR 139/53
Bühnenaufführungsvertrag. Platzzuschüsse
Das Revisionsgericht ist bei der Auslegung dieser Bestimmungen, die in mehreren Oberlandesgerichtsbezirken Geltung hatten und nach den Feststellungen des Berufungsgerichts heute als Bühnenbrauch fortgelten, zwar nicht an die Auffassung des Berufungsgerichts gebunden, sondern in der Auslegung dieser allgemein gültigen, sog. typischen Vertragsbedingungen völlig frei (RGZ 153, 62; BGHZ 7, 365 [368]; Lindenmaier-Möhring § 549 ZPO Nr. 15). - BGH, 21.11.1952 - V ZR 158/51
Rechtsmittel
Übrigens wäre auch ein typischer Vertrag nur dann revisibel, wenn er über den Bereich des Berufungsgerichts hinaus verwendet werden würde; dafür besteht im vorliegenden Falle kein Anhalt (RGZ 153, 62; OGHZ 3, 255 [257]). - BGH, 15.12.1967 - KZR 6/66
Bestimmung des zuständigen Revisionsgerichts in Kartellsachen - Vertrieb von …
Da sich die Vertriebsorganisation der Klägerin über das gesamte Bundesgebiet erstreckt, unterliegen die Vertragsbedingungen der freien Würdigung des Revisionsgerichts (RGZ 153, 62, 63; BGHZ 5, 111, 114 [BGH 12.02.1952 - I ZR 96/51] ; LM § 549 ZPO Nr. 15 und 66). - BGH, 14.06.1957 - I ZR 143/55
Bel ami
Sie sind daher in der Revisionsinstanz frei nachprüfbar (RGZ 153, 62 [63] BGH LM § 549 ZPO Nr. 15). - BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 49/63
Ausnahme eines Preisbindungsvertrags vom Verbot vertikaler Bindungen - …
- BGH, 13.02.1962 - I ZR 27/60
Schallplatteneinblendung
- BGH, 25.11.1976 - III ZR 126/74
Anspruch aus einer Garantieerklärung zur Deckung des Ausfuhrrisikos - Sicherheit …
- BVerwG, 01.03.1968 - VII C 86.66
Festsetzung von Übernahmeverträgen für Mais - Einfuhr von Mais
- BVerwG, 01.03.1968 - VII C 185.66
Einfuhr von Futtergetreide - Versäumte Widerspruchserhebung gegen …
- BGH, 27.10.1976 - VIII ZR 78/75
Schadensersatz wegen Nichterfüllung - "Einheitsbedingungen der Deutschen …
- BVerwG, 01.03.1968 - VII C 56.66
Übernahmeverträge für die Einfuhr von Getreide aus verschiedenen Ländern - …
- BGH, 08.07.1966 - V ZR 14/64
Auslegung der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Gewährung von Baudarlehen …
- BGH, 18.09.1957 - V ZR 86/56
Rechtsmittel
- BGH, 09.05.1957 - VII ZR 277/56
- BGH, 21.12.1954 - V ZR 97/53
Rechtsmittel
- BGH, 27.09.1962 - KZR 7/61
Zulässigkeit der uneingeschränkten Nachprüfung von Auslegungen in der …
- BGH, 27.09.1962 - KZR 5/61
Zulässigkeit einer uneingeschränkten Nachprüfung der Auslegung durch die …
- BGH, 11.05.1956 - I ZR 190/54
Rechtsmittel
- BGH, 09.03.1954 - I ZR 176/52
Rechtsmittel
- BGH, 18.02.1953 - II ZR 29/52
Rechtsmittel
- BGH, 29.06.1951 - I ZR 57/51
Rechtsmittel
- BGH, 27.09.1962 - KZR 2/61
Rechtsfolgen eines wirksamen Preisbindungsvertrages - Rechte und Pflichten eines …
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