Rechtsprechung
| RG, 23.04.1937 - VII 296/36 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 154, 340
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 20.02.1956 - II ZR 53/55
Rechtsmittel
Es geht zunächst zutreffend davon aus, daß der Streit darüber, ob und in welchem Umfang der Versicherungsnehmer dem Geschädigten haftet, ausschließlich im Haftpflichtprozeß zwischen diesen Personen und nicht im Deckungsprozeß zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer auszutragen ist (RGZ 154, 340 u.a.m.; st. Rsp.).Der Anspruch auf Versicherungsschutz setzt lediglich voraus, daß ein Dritter auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts Entschädigungsansprüche gegen den Versicherungsnehmer, den Halter oder den berechtigten Fahrer erhebt (§ 10 Abs. 1 AKB); er hängt nicht davon ab, ob diese Ansprüche auch wirklich begründet sind, sofern sie nur auf einen unter die Haftpflichtversicherung fallenden Tatbestand gestützt werden (RGZ 154, 340; 152, 235 [240]; 148, 282;… a.M. Prölss VVG 8. Aufl. § 149 Anm. 5 B).
- BGH, 20.04.1961 - II ZR 258/58
Schwarzfahrt und Gefahrerhöhung
Da G. unstreitig den Kl. als Haltern gegenüber zu der Unfallfahrt nicht berechtigt war, diese Fahrt also eine Schwarzfahrt darstellte, wird der Versicherungsschutz der Kl. als Versicherungsnehmer und Halter nach der ausdrücklichen und eindeutigen Regelung des § 2 Abs. 2b AKB nicht dadurch berührt, daß G. keinen Führerschein hatte und die Kl. dies nach der Behauptung der Bekl. gewußt haben sollen (RGZ 154, 340, 342;… Stiefel-Wussow, AKB, 4. Aufl., § 2 Anm. 39;… Prölss, VVG, 12. Aufl., § 2 AKB Anm. 4; derselbe NJW 58, 552;… Fleischmann-Deiters in Thees-Hagemann, Kraftfahrhaftpflichtversicherung, 2. Aufl., S. 302).Auf der anderen Seite ergibt sich aber auch aus § 10 Ziff. 1 AKB, daß das Haftpflichtrisiko des Versicherungsnehmers und Halters bei Schwarzfahrten gedeckt ist, und zwar nach so gut wie einhelliger Ansicht immer und in allen Fällen (RGZ 154, 340;… Prölss, aaO § 2 Anm. 4 m.w.N.; Stiefel-Wussow, § 2 Anm. 39;… Fleischmann-Deiters in Thees-Hagemann, aaO § 302).
- BGH, 04.05.1964 - II ZR 22/62 Grundsätzlich richtig äst insbesondere die vom Berufungsgericht vorgenommene Unterscheidung zwischen der Fahrt selbst und der Art ihrer Ausführung (vgl, RGZ 154, 340; KG JRPV 1938, 298; Prölss VVG H o Aufl. § 2 AKB Anm, 5; Stiefel/Wussow Kraftfahrversicherung, 5° Aufl. § 2 AKB Anm. 37, § 10 AKB Annu 13).
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