Rechtsprechung
| RG, 26.06.1937 - V 26/37 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 155, 172
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 10.10.2012 - IV ZB 14/12
Notarielles Testament: Auswahl des Testamentsvollstreckers durch den Urkundsnotar
Soweit die Rechtsbeschwerde darauf abstellt, nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts sei der Notar durch § 171 FGG a.F. nicht daran gehindert gewesen, zugleich eine Vollmacht auf sich selbst zu beurkunden (vgl. RGZ 155, 172, 178 f.; 121, 30, 34 f.), kann offen bleiben, ob dies auch für den Anwendungsbereich des Beurkundungsgesetzes gilt (…so etwa Winkler aaO Rn. 8). - BGH, 03.12.1987 - III ZR 261/86
Auslegung einer vollstreckbaren Urkunde
Die Grundschuldbestellung und das Schuldanerkenntnis sollten ihm persönlich keine materiellen oder rechtlichen Vorteile bringen (vgl. RGZ 121, 30, 34; 155, 172, 179). - BGH, 13.06.1966 - III ZR 198/64
Abschluss eines Erbteilskaufvertrages; Ausübung eines Vorkaufsrechts; Eintritt …
Ein Verstoß gegen die Vorschrift des § 514 BGB ließe sich nicht einmal dann annehmen, wenn, wie das Landgericht schon zutreffend ausgeführt hat, sich Huberta W. schon vor ihrer Ausübung des Vorkaufsrechts dem Kläger gegenüber zur Ausübung des Vorkaufsrechts und zur Übertragung der hieraus entstandenen Rechte verpflichtet hätte, da sie auch in diesem Falle zwar dem Kläger gegenüber gebunden gewesen, jedoch der vorkaufsverpflichteten Beklagten gegenüber die Alleinberechtigte geblieben wäre (RGZ 155, 172, 178). - BGH, 09.07.1956 - V BLw 69/55
Rechtsmittel
Die Vorschriften der § § 170, 171 FGG stehen der Zulässigkeit einer solchen Doppelermächtigung nicht entgegen (vgl. RGZ 121, 30 [33 ff]; 155, 172 [178/79]).
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