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Rechtsprechung
   RG, 29.05.1937 - I 236/36   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1937,544
RG, 29.05.1937 - I 236/36 (https://dejure.org/1937,544)
RG, Entscheidung vom 29.05.1937 - I 236/36 (https://dejure.org/1937,544)
RG, Entscheidung vom 29. Mai 1937 - I 236/36 (https://dejure.org/1937,544)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 155, 193
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 13.05.1955 - I ZR 137/53

    Eisenbahnhaftung

    Die Verursachung des Schadens und das Verschulden liegen in so überwiegendem Maße bei der Beklagten, dass eine Pflicht der Zuckerfabrik, sich an der Tragung des Schadens zu beteiligen, völlig entfällt (vgl. RG EE 42, 92; vgl. auch RGZ 155, 193 [197 f]).
  • OLG Celle, 15.02.1989 - 2 U 73/88

    Streit um den Zeitpunkt der Beschädigung eines Schaustellerwagens für einen …

    An dieser Rechtsprechung hält der Senat nach erneuter Überprüfung im Anschluß an die frühere Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 155, 193, 195) fest (…vgl. auch RGRK-Kommentar zum HGB, Helm, 3. Aufl., § 460 Anh. I, § 83 EVO, Anm. 7;… Finger a.a.O., § 83 Anm. 2 e).

    Rn. 18 Gerade bei Selbstladern obliegt es diesen, das Transportgut so sicher zu verladen, daß es einen normalen E.transport mit den dort immer vorkommenden Pufferstößen sicher übersteht (vgl. auch RGZ 155, 193, 197, 198) und auch nicht andere Ladungsteile desselben Transportverbandes beschädigt.

  • BGH, 16.12.1955 - I ZR 65/54

    Beförderung auf offenem Güterwagen

    Die zugunsten der Bahn bestehende Beweisvermutung betrifft daher den ursächlichen Zusammenhang zwischen Gefahr und Schaden, nicht aber die Frage, ob eine Gefahr besteht (RGZ 105, 283 [285]; 155, 193 [195]).

    Die Durchbrechung des Grundsatzes der Haftung der Bahn (§ 454 HGB, § 82 EVO) ist nur dann gerechtfertigt, wenn diese besondere Gefahr nach der Anschauung des Verkehrs als wesentlich angesehen werden kann (vgl. RGZ 104, 47 [49]; 155, 193 [194 f]).

  • OLG Celle, 21.09.1988 - 2 U 272/87

    Anforderungen an das Vorliegen eines frachtvertraglichen Anspruchs gegen den …

    Rn. 3 Entgegen der Auffassung des Klägers ist die Anwendbarkeit dieses Haftungsbefreiungstatbestands nicht ausgeschlossen, wenn das Frachtgut wegen seiner Große nicht in geschlossenen Wagen transportiert werden kann (vgl. RGZ 155, 193 (195); OLG Darmstadt EE 46, 87 (88);… RGRK z. HGB-Helm, 3. Aufl., § 460 Anhang I (§ 83 EVO) Anm. 7; Finger, EVO § 83 Anm. 2 e)).

    Eine von der Rechtsprechung für erforderlich erachtete wesentliche Gefahrerhöhung gegenüber der Verfrachtung in geschlossenen Wagen (vgl. BGHZ 19, 276 (278); RGZ 155, 193 (195); RGZ 104, 47 (49)) liegt vor.

  • BGH, 20.05.1963 - II ZR 203/60

    Übernahme einer Haftung für Kriegsgefahr - Freibleibende Übernahme einer Haftung …

    Je nach Lage des Einzelfalls können deshalb unter Umständen für eine bestimmte Gefahr bestehende Anhaltspunkte genügen, wenn der regelmäßige Ablauf der Dinge nach der Erfahrung des Lebens auf diese Gefahr als schadenstiftende Ursache hinweist (RGZ 112, 229, 231; 155, 193, 195).
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