Rechtsprechung
| RG, 17.08.1937 - III 75/37 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 155, 243
Wird zitiert von ...
- BGH, 11.01.1955 - I ZR 106/53
Aufrechnung mit öffentlichrechtlicher Gegenforderung
Wie aus späteren Entscheidungen zu entnehmen ist, gibt das Reichsgericht dem Zivilrichter aber ein Wahlrecht, ob er nach § 148 ZPO aussetzen will oder selbst über das Bestehen der Gegenforderung - nicht nur über die Aufrechnungsbefugnis als solche - entscheiden will (RGZ 80, 371 [372]; 155, 243 [245 f]; 157, 109 [120]; Warn 1932 Nr. 70 a.E. S. 145).
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