Rechtsprechung
| RG, 06.04.1937 - II 238/36 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1937,580) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 155, 26
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 25.10.1952 - I ZR 48/52
Vorausabtretung. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Soweit die neuere Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 155, 26 ff; JW 1933, 563; DR 2940, 581 ff) dieser Rechtsauffassung entgegensteht, wird an ihr nicht festgehalten.Somit sind sie "typischer Natur" (RGZ 81, 117; 149, 96 [99]; 155, 26 [28]).
Bei der Auslegung typischer Bedingungen hat, wie das Reichsgericht, dem sich der Senat insoweit anschließt, in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat (RGZ 81, 117 [118/19]; 149, 96 [100]; 155, 26 [28]), alles Zufällige des einzelnen Streitfalles beiseite zu bleiben.
- BGH, 16.12.1957 - VII ZR 49/57
Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Entgegen der jüngeren Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 155, 26, 29; JW 1939, 563; DR 1940, 581) kommt es dabei nach den überzeugenden Ausführungen des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 25. Oktober 1952 (BGHZ 7, 365, 368 f.) nicht darauf an, ob die unter gattungsmäßiger Bezeichnung im voraus abgetretener Forderungen für alle denkbaren Fälle bestimmbar sind; vielmehr reicht es aus, wenn nach der objektiv ausgelegten Abtretungsklausel die vom Abtretungsempfänger im einzelnen Fall in Anspruch genommene Forderung genügend bestimmbar ist. - BGH, 16.12.1957 - VII ZR 402/56
Rechtsmittel
Der Werkvertrag des Bauunternehmers hat an sich, wie der Revisionserwiderung zuzugeben ist, nicht die "Veräußerung" der bei der Errichtung des Gebäudes verwandten Baustoffe zum Gegenstand; der Grundstückseigentümer erwirbt das Eigentum an den einzelnen Baumaterialien nicht durch eine Reihe von solchen Veräußerung sondern durch die Verbindung der Baustoffe mit dem Grundstück (vgl. RGZ 155, 26, 31).
- BGH, 23.04.1954 - I ZR 139/53
Bühnenaufführungsvertrag. Platzzuschüsse
Zwar hat bei der Auslegung normativer Vertragsbedingungen alles Zufällige des Einzelfalls unberücksichtigt zu bleiben und sind in erster Linie die Belange beider Verkehrskreise, die den Vertragsschliessenden angehören, in billiger Weise gegeneinander abzuwägen (RGZ 81, 117; 155, 26; 170, 233 [240]; BGHZ 7, 365 [368]). - BGH, 25.01.1990 - IX ZR 101/89 Eine derartige Umschreibung der abzutretenden Forderungen als künftige Werklohnansprüche für bestimmte Leistungen im Rahmen eines Geschäftsbetriebes ist hinreichend bestimmt (vgl. RGZ 155, 26, 30;… BGH, Urt. v. 16. Januar 1961 - VII ZR 199/59, WM 1961, 350, 351 unter I;… Palandt/Heinrichs a.a.O. § 398 Anm. 4 d aa) MünchKomm/Roth a.a.O. § 398 Rdn. 51, 61).
- BGH, 25.11.1952 - I ZR 59/52
Rechtsmittel
Somit sind sie "typischer Natur" (RGZ 81, 117; 149, 96 [97]; 155, 26 [28]).
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.