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Rechtsprechung
   RG, 06.04.1937 - II 238/36   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1937,580
RG, 06.04.1937 - II 238/36 (https://dejure.org/1937,580)
RG, Entscheidung vom 06.04.1937 - II 238/36 (https://dejure.org/1937,580)
RG, Entscheidung vom 06. April 1937 - II 238/36 (https://dejure.org/1937,580)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 155, 26
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 25.10.1952 - I ZR 48/52

    Vorausabtretung. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

    Soweit die neuere Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 155, 26 ff; JW 1933, 563; DR 2940, 581 ff) dieser Rechtsauffassung entgegensteht, wird an ihr nicht festgehalten.

    Somit sind sie "typischer Natur" (RGZ 81, 117; 149, 96 [99]; 155, 26 [28]).

    Bei der Auslegung typischer Bedingungen hat, wie das Reichsgericht, dem sich der Senat insoweit anschließt, in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat (RGZ 81, 117 [118/19]; 149, 96 [100]; 155, 26 [28]), alles Zufällige des einzelnen Streitfalles beiseite zu bleiben.

  • BGH, 16.12.1957 - VII ZR 49/57

    Verlängerter Eigentumsvorbehalt

    Entgegen der jüngeren Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 155, 26, 29; JW 1939, 563; DR 1940, 581) kommt es dabei nach den überzeugenden Ausführungen des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 25. Oktober 1952 (BGHZ 7, 365, 368 f.) nicht darauf an, ob die unter gattungsmäßiger Bezeichnung im voraus abgetretener Forderungen für alle denkbaren Fälle bestimmbar sind; vielmehr reicht es aus, wenn nach der objektiv ausgelegten Abtretungsklausel die vom Abtretungsempfänger im einzelnen Fall in Anspruch genommene Forderung genügend bestimmbar ist.
  • BGH, 16.12.1957 - VII ZR 402/56

    Rechtsmittel

    Der Werkvertrag des Bauunternehmers hat an sich, wie der Revisionserwiderung zuzugeben ist, nicht die "Veräußerung" der bei der Errichtung des Gebäudes verwandten Baustoffe zum Gegenstand; der Grundstückseigentümer erwirbt das Eigentum an den einzelnen Baumaterialien nicht durch eine Reihe von solchen Veräußerung sondern durch die Verbindung der Baustoffe mit dem Grundstück (vgl. RGZ 155, 26, 31).
  • BGH, 23.04.1954 - I ZR 139/53

    Bühnenaufführungsvertrag. Platzzuschüsse

    Zwar hat bei der Auslegung normativer Vertragsbedingungen alles Zufällige des Einzelfalls unberücksichtigt zu bleiben und sind in erster Linie die Belange beider Verkehrskreise, die den Vertragsschliessenden angehören, in billiger Weise gegeneinander abzuwägen (RGZ 81, 117; 155, 26; 170, 233 [240]; BGHZ 7, 365 [368]).
  • BGH, 25.01.1990 - IX ZR 101/89
    Eine derartige Umschreibung der abzutretenden Forderungen als künftige Werklohnansprüche für bestimmte Leistungen im Rahmen eines Geschäftsbetriebes ist hinreichend bestimmt (vgl. RGZ 155, 26, 30;… BGH, Urt. v. 16. Januar 1961 - VII ZR 199/59, WM 1961, 350, 351 unter I;… Palandt/Heinrichs a.a.O. § 398 Anm. 4 d aa) MünchKomm/Roth a.a.O. § 398 Rdn. 51, 61).
  • BGH, 25.11.1952 - I ZR 59/52

    Rechtsmittel

    Somit sind sie "typischer Natur" (RGZ 81, 117; 149, 96 [97]; 155, 26 [28]).
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