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Rechtsprechung
   RG, 25.08.1937 - V 74/37   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1937,518
RG, 25.08.1937 - V 74/37 (https://dejure.org/1937,518)
RG, Entscheidung vom 25.08.1937 - V 74/37 (https://dejure.org/1937,518)
RG, Entscheidung vom 25. August 1937 - V 74/37 (https://dejure.org/1937,518)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 155, 316
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 10.12.1987 - III ZR 220/86

    Haftung der öffentlichen Hand für Waldschäden

    Zwar kommt als Störer auch derjenige in Betracht, durch dessen maßgebenden Willen - sei es auch ohne sein Verschulden - ein Zustand geschaffen wird, der die Beeinträchtigung des Eigentums des Dritten zur Folge hat (RGZ 155, 316, 319).
  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54

    Urheberrecht und Magnettonaufnahme

    Störer im Sinne des § 1004 BGB ist jeder, auf dessen Willen, - wenn auch nur mittelbar -, die Beeinträchtigung eines geschützten Rechtsgutes zurückzuführen ist (BGHZ 14, 163 [174]; RGZ 159, 129 [136]; 155, 316 [319]).
  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Unabhängig von der Schuldfrage ist aber der Verleger für den Abwehranspruch nach § 1004 EGB als Störer der richtige Beklagte, wenn eine Druckschrift, die seinem Verlagsobjekt beigefügt wird, einen Dritten widerrechtlich beeinträchtigt und diese Beeinträchtigung wenigstens mittelbar auf seinen Willen zurückzuführen ist, weil er die Möglichkeit hat, auf den Inhalt oder den Vertrieb der beigefügten Druckschrift Einfluß zu nehmen (RGZ 155, 316 (319); RG MuW 1933, 208; RG HRR 1935, 921).
  • BGH, 15.06.1967 - III ZR 23/65

    Bürgerlichrechtlicher Aufopferungsanspruch und öffentlichrechtlicher …

    Jedoch ist in RGZ 101, 102, 107 davon die Rede, daß der, der in das Eigentum "eingreift", verpflichtet sei, und in RGZ 155, 316, 319 ist - für einen Fall des § 26 GewO - gesagt, daß die Frage, gegen wen sich der Anspruch auf Schadloshaltung richte, aus § 1004 BGB zu beantworten sei, der Anspruch sich demzufolge gegen den "Störer" richte.

    Der Begriff des Störers ist weit zu fassen und in der genannten Entscheidung des Reichsgerichts RGZ 155, 316, 319 wird gesagt, daß im Falle des § 26 GewO nicht nur der Inhaber der gewerblichen Anlage als Störer in Betracht komme, Störer vielmehr auch der sei, "durch dessen maßgebenden Willen, sei es auch ohne sein Verschulden, ein Zustand geschaffen wird, der die Beeinträchtigung des Eigentums des Dritten zur Folge hat".

  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53

    Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung

    Die Passivlegitimation für den Beseitigungsanspruch folgt insoweit nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen aus dem eigenen Verhalten desjenigen, der durch seinen maßgeblichen Willen, sei es auch ohne Verschulden und nur mittelbar, an der Herbeiführung eines Zustandes mitgewirkt hat, der die Beeinträchtigung eines Dritten zur Folge hat (RGZ 155, 316 [319]; 104, 376 [380]; OLG Dresden Muff 1933, 208; Urteil des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 29. April 1954 - III ZR 1/53 - vgl. auch Bappert "Die strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung für den Inhalt von Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften" in "Rechtsfragen des Buchhandels" 1951, S 116 [120]).
  • BGH, 30.10.1956 - I ZR 199/55

    Underborg; Underberg

    Dies ist auch derjenige, der nur mittelbar an der rechtsverletzenden Handlung eines aus eigenem Antrieb handelnden Dritten mitgewirkt hat, sofern er rechtlich verpflichtet und in der Lage ist, den Dritten an der Störungshandlung zu hindern (RGZ 155, 316 [319]; BGHZ 14, 163 [174] - Constanze II).
  • BGH, 24.11.1972 - V ZR 191/70

    Klage auf Erstattung von Aufwendungen - Führung eines fremden Geschäfts - …

    Zwar kann sich der in § 1004 BGB geregelte Abwehranspruch des Eigentümers auch gegen denjenigen richten, der nur mittelbar die Störung veranlaßt hat (RGZ 155, 316, 319;… Soergel/Mühl, BGB 10. Aufl. § 1004 Nr. 30;… BGB RGRK 11. Aufl. § 1004 Anm. 26;… Staudinger/Berg, BGB 11. Aufl. § 1004 Nr. 24;… Erman/Hefermehl, BGB 4. Aufl. § 1004 Nr. 4 und 5).

    Die Störung muß dann aber auf dem maßgebenden Willen des Anspruchsgegners - bei juristischen Personen: der als deren Organ handelnden Person - beruhen (vgl. auch dazu RGZ 155, 316, 319 und das genannte Schrifttum).

  • BGH, 10.12.1987 - III ZR 191/86

    Entschädigung wegen der sogenannten neuartigen Waldschäden (saurer Regen) - …

    Zwar kommt als Störer auch derjenige in Betracht, durch dessen maßgebenden Willen - sei es auch ohne sein Verschulden - ein Zustand geschaffen wird, der die Beeinträchtigung des Eigentums des Dritten zur Folge hat (RGZ 155, 316, 319).
  • BGH, 24.11.1972 - V ZR 149/71

    Erstattung der Kosten für die Behebung der durch die Anlegung eines …

    Zwar kann sich der in dieser Vorschrift geregelte Abwehranspruch des Eigentümers auch gegen denjenigen richten, der nur mittelbar die Störung veranlaßt hat (RGZ 155, 316, 319;… Soergel/Mühl, BGB 10. Aufl. § 1004 Nr. 30;… BGB RGRK, 11. Aufl. § 1004 Anm. 26;… Staudinger/Berg, BGB 11. Aufl. § 1004 Nr. 24;… Erman/Hefermehl, BGB 4. Aufl. § 1004 Nr. 4 und 5).

    Die Störung muß dann aber auf dem maßgebenden Willen des Anspruchsgegners - bei juristischen Personen: der als deren Organ handelnden Person - beruhen (vgl. auch dazu RGZ 155, 316, 319 und das genannte Schrifttum).

  • BayObLG, 28.09.1995 - 2Z BR 11/95

    Beseitigung der von einer Kinderschaukel ausgehenden Beeinträchtigung, die der …

    Als mittelbare Verursacherin von Beeinträchtigungen ist sie aber zu deren Beseitigung oder Verhinderung nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB nur verpflichtet, wenn sie in der Lage ist, diese zu unterbinden (RGZ 155, 316, 319 f.; BGH LM Nr. 14 zu § 1004; BGH WPM 1966, 1300; BGHZ 49, 340, 347; BGH NJW 1982, 440;… Palandt/Bassenge Rn. 17, BGB -RGRK/Pikart 12. Aufl. Rn. 63, Soergel/Mühl BGB 12. Aufl. Rn. 87 und 88, jeweils zu § 1004).
  • BGH, 29.06.1960 - V ZR 181/58

    Schadensersatzansprüche wegen Überschwemmungen und Maßnahmen zur Verhütung …

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