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Rechtsprechung
   RG, 24.05.1937 - VI 379/36   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1937,551
RG, 24.05.1937 - VI 379/36 (https://dejure.org/1937,551)
RG, Entscheidung vom 24.05.1937 - VI 379/36 (https://dejure.org/1937,551)
RG, Entscheidung vom 24. Mai 1937 - VI 379/36 (https://dejure.org/1937,551)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 155, 92
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 26.06.1970 - I ZR 14/69

    Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen das Gesetz über die Werbung auf dem …

    Schließlich wird, wie in der Rechtsprechung seit langem anerkannt ist, das Rechtsschutzbedürfnis für eine Unterlassungsklage nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Verletzte oder, was hier in Betracht kommt, die Allgemeinheit durch Strafvorschriften geschützt ist (RGZ 116, 151, 152; 155, 92, 94).
  • BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54

    Lieferung von Arzneimitteln an Drogisten

    Ergänzend ist lediglich zu bemerken, daß auch der VI. Zivilsenat des Reichsgerichts seinen früheren Standpunkt, bei Strafrechtsschutz sei die Unterlassungsklage ausgeschlossen, aufgegeben hat (RGZ 155, 92).
  • BGH, 21.05.1957 - I ZR 19/56

    Rechtsmittel

    Daß durch die Möglichkeit strafrechtlicher Verfolgung der zu untersagenden Handlungen das Rechtsschutzinteresse an einer zivilrechtlichen Unterlassungsklage grundsätzlich nicht entfällt, ist seit langem in ständiger Rechtsprechung anerkannt (RGZ 116, 151; 138, 219 [232]; 155, 92).
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