Rechtsprechung
| RG, 29.10.1937 - III 60/37 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 156, 208
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 102/84
Kündigung eines Anwaltsmandats - Anzeige der Bestellung - Verschulden - …
Richtig ist weiter, daß die Partei außer für ihr eigenes und das Verschulden ihres anwaltlichen Bevollmächtigten ggf. auch für das Verschulden eines Nichtanwalts einzustehen hat, dem sie es überlassen hat, die Korrespondenz mit dem bei Gericht auftretenden Rechtsanwalt zu führen (RGZ 115, 71, 73; 156, 208, 211; BGH Beschluß vom 8. Oktober 1980 - VIII ZB 27/80 - VersR 1981, 79) oder einen Rechtsanwalt mit der Führung des Prozesses oder der Einlegung eines Rechtsmittels zu beauftragen (BGH Beschluß vom 1. Oktober 1983 - II ZR 122/83 - VersR 1983, 1082 f.). - BGH, 01.10.1969 - VIII ZR 83/69 2 ZPO, auch wenn er nicht prozeßbevollmächtigt ist, sondern den Verkehr mit dem Frozeßbevollmäehtigten vermitteln 3oll(…(BGH Urtevom 21" Mai 1951 aaO; RGZ 115, 71, 75; RGZ 156, 208, 211;… Stein/Jonas/Pohle, ZPO 19. Aufl, § 232 Anmo B I c; Wicczorck ZPO, § 232 Anm" B I c;… Rosenberg, Lehrbuch 3. Aufl., § 76 IV 3 c, Seite 348; Baumbach/Lauterbach, ZPO 28o Aufl., § 232 Anm. 2).
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