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| RG, 30.10.1937 - V 99/37 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 156, 82
Wird zitiert von ... (8)
- LG Dessau-Roßlau, 09.04.2020 - 6 T 37/20
Beurkundungspflicht des Notars: Ablehnung der Beurkundung wegen Nichtvorlage …
Deshalb muß sich der Notar in der Regel einen amtlichen, mit Lichtbild versehenen Ausweis vorlegen lassen, wenn der Erschienene ihm nicht persönlich bekannt ist oder von zuverlässigen Personen vorgestellt wird (RGZ 81, 125; 124, 62; 156, 82; JW 1936, 1956). - OLG Celle, 22.11.2005 - 4 W 179/05
Umfang der Prüfungskompetenz des Grundbuchamts bei Eintragung einer Löschung im …
Grundsätzlich muss sich der Notar einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen lassen (BGH, DNotZ 1956, 502, 503 = MDR 1956, 541 mit Anm. Pohle; RGZ 156, 82, 87). - BGH, 20.03.1956 - III ZR 11/55 Deshalb muß sich der Notar in der Regel einen amtlichen, mit Lichtbild versehenen Ausweis vorlegen lassen, wenn der Erschienene ihm nicht persönlich bekannt ist oder von zuverlässigen Personen vorgestellt wird (RGZ 81, 125; 124, 62; 156, 82; JW 1936, 1956).
- BGH, 30.10.1981 - V ZR 190/80
Amtspflichtverletzung des Grundbuchbeamten bei Zurückweisung eines …
Im vorliegenden Fall könnte über die grundbuch- und kostenrechlichen Fragen, die mit der Feststellung der Amtspflichtverletzung zusammenhängen, nicht vorab durch Grund- oder Teilurteil entschieden werden, ohne nicht zugleich auch über den Eintritt eines Schadens überhaupt (BGH LM ZPO § 304 Nr. 43;… Stein/Jonas/Schumann/Leipold, ZPO 19. Aufl. § 304 Anm. I 2 b) oder die Möglichkeit anderweitigen Ersatzes (RGZ 156, 82, 87;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 39. Aufl. § 304 Anm. 3 C;… vgl. auch den Sonderfall BGH Urt. v. 10. Mai 1976, III ZR 90/74, WM 1976, 873, 874) zu erkennen. - BGH, 10.05.1976 - III ZR 90/74
Anspruch auf Kreditausfallersatz - Bestehen anderweitiger Ersatzmöglichkeit - …
Ein Zwischenurteil nach § 304 ZPO ist in solchen Fällen aber dennoch statthaft, wenn - wie es hier bei Erlaß des Berufungsurteils der Fall gewesen ist - feststeht, daß die anderweite Ersatzmöglichkeit den Schaden nicht voll ausgleichen kann (RGZ 156, 82, 87; BGHZ 4, 10, 14, 15). - BGH, 07.11.1957 - III ZR 131/56
Rechtsmittel
Die Frage, ob ein Kläger bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Amtspflichtverletzung anderweit Ersatz nicht zu erlangen vermag oder die Voraussetzungen des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht ausreichend dargetan hat, gehört aber zum "Grund des Anspruchs" (vgl. RGZ 156, 82, 87). - BGH, 23.03.1959 - III ZR 173/57
Rechtsmittel
So hat es auch für den Erlaß eines Grundurteils gemäß § 304 ZPO das Reichsgericht in RGZ 156, 82, 87 genügen lassen, daß vor Erlaß des Urteils festgestellt wird, der Schaden der Klagepartei werde durch die anderweite Ersatzmöglichkeit nicht in voller Höhe ausgeglichen. - BGH, 28.05.1953 - III ZR 302/51
Rechtsmittel
Dabei wäre es angesichts der Rechtskraft des Grundurteils unschädlich, daß das Landgericht zur Frage der anderweiten Ersatzmöglichkeit im Sinne des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Stellung genommen hatte, obwohl diese, den Grund des Anspruchs berührende Frage, hätte entschieden werden müssen (RGZ 156, 82 [87]).
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