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Rechtsprechung
   RG, 10.12.1937 - III 98/37   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1937,458
RG, 10.12.1937 - III 98/37 (https://dejure.org/1937,458)
RG, Entscheidung vom 10.12.1937 - III 98/37 (https://dejure.org/1937,458)
RG, Entscheidung vom 10. Dezember 1937 - III 98/37 (https://dejure.org/1937,458)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 157, 145
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59

    Rechtsmittel

    Eine Änderung dieser Rechtslage hat das Reichsgericht in den Vorschriften des Deutschen Beamtengesetzes vom 26. Januar 1937 nicht gefunden; es hat in seiner dem Inkrafttreten dieses Gesetzes seitlich folgenden Entscheidung vom 10. Dezember 1937 (RGZ 157, 145) ausgeführt:.

    Daß einem Beamten bei Schädigung durch schuldhafte Verletzung der Fürsorgepflicht neben dem eben erörterten unmittelbar aus dem öffentlich-rechtlichen Beamtenverhältnis hergeleiteten Schadensersatzanspruch auch ein Anspruch wegen Verletzung der Amtspflicht gegen einen anderen Beamten aus § 839 BGB erwachsen sein kann, hat das Reichsgericht erstmals erst in einer Entscheidung vom 2. November 1920 (RGZ 100, 188) und später in ständiger Rechtsprechung anerkannt (vgl. RGZ 157, 145; 158, 235).

  • BGH, 03.07.1952 - III ZR 17/51

    Rechtsmittel

    Ansprüche aus dem Gesichtspunkt der Enteignung und Aufopferung könnten mithin von dem Senat nur dann erörtert werden, wenn die Revisionssumme erreicht oder die Revision zugelassen worden wäre (RGZ 130, 401 [402]; 157, 145 [147]; 165, 91 [97] und das erwähnte Urteil des Senats vom 28. Januar 1952 - III ZR 7/50 -).
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