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Rechtsprechung
   RG, 03.10.1938 - V 131/38   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1938,585
RG, 03.10.1938 - V 131/38 (https://dejure.org/1938,585)
RG, Entscheidung vom 03.10.1938 - V 131/38 (https://dejure.org/1938,585)
RG, Entscheidung vom 03. Oktober 1938 - V 131/38 (https://dejure.org/1938,585)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 158, 204
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 10.03.1988 - VII ZR 8/87

    Aufrechnung mit rechtskräftig festgestellten Schadensersatzansprüchen

    Dies gilt auch dann, wenn der Vergangenheits- und Gegenwartsschaden in der Höhe noch streitig ist (vgl. RGZ 158, 204, 209 f.).
  • BGH, 24.06.2002 - II ZR 256/01

    Aufrechnung in der Gesamtvollstreckung; Fälligkeit und Erfüllbarkeit des …

    Denn schon das Reichsgericht hat für den Fall eines der Quote, nicht aber der Höhe nach feststehenden Schadens entschieden, die Voraussetzungen des § 387 BGB a.F. könnten nicht deshalb verneint werden, weil die Höhe der Hauptforderung noch streitig sei; allenfalls für den Fall, daß noch völlig ungewiß sei, ob überhaupt künftig ein Anspruch entstehen werde, sei vielleicht die Aufrechnung ausgeschlossen (RGZ 158, 204, 209).
  • BGH, 22.10.1957 - VIII ZR 67/56

    Voraussetzungen eines Vorbehaltsurteils

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  • OVG Sachsen, 10.04.2024 - 6 A 91/23

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Aufrechnung im Insolvenzverfahren

    Erfüllbarkeit der Hauptforderung setzt keine Fälligkeit und auch keine Liquidität in dem Sinne voraus, dass die Hauptforderung bereits der Höhe nach feststehen und unstreitig sein muss (vgl. Schlüter, in: MüKo BGB, 9. Auflage 2022, § 387 Rn. 38 unter Verweis auf RG, Urt. v. 3. Oktober 1938 - V 131/38 -, RGZ 158, 204, 209;… vgl. auch BGH, Urt. v. 14. Mai 2014 - VIII ZR 266/13 -, juris Rn. 19).
  • BGH, 22.06.1961 - VII ZR 166/60

    Rechtswirkungen eines Vorbehaltsurteils

    Die hier vertretene Auffassung, daß eine im Vorbehaltsurteil getroffene Entscheidung über die Zulässigkeit der Aufrechnung für das Nachverfahren bindet, entspricht der wohl herrschenden Meinung (RGZ 158, 204, 208; Sydow-Busch ZPO § 302 Anm. 7; Baumbach-Lauterbach ZPO § 302 Anm. 4 A; Rosenberg Lehrbuch § 55 IV 2, § 104 II 5; a.A. Stein-Jonas-Schönke ZPO § 302 Anm. II 3).
  • BGH, 06.11.1978 - VIII ZR 132/77

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Aufrechnung - Festsetzung des auf den …

    Im Nachverfahren ist das Gericht nach § 318 ZPO an seine Entscheidung über die Zulässigkeit weiteren Sachvortrags auch gebunden, weil es diese Rechtsfolge mit dem Vorbehaltsurteil ausdrücklich herbeiführen wollte (BGHZ 35, 248, 251, 253; RGZ 158, 204, 206 f).
  • BGH, 06.05.1955 - I ZR 195/53

    Erfüllungsort der Geldleistung bei Pflicht zur Stellung eines Akkreditivs, …

    Die Auffassung des Berufungsgerichts würde zutreffen, wenn das Vorbehalts- und Teilurteil bereits eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Aufrechnung enthielte, da eine solche Entscheidung das Gericht für das Nachverfahren bindet (RGZ 158, 204 [206 f]).
  • BGH, 19.10.1955 - IV ZR 32/55

    Rechtsmittel

    Denn das Gericht ist nach § 318 ZPO an seine Entscheidung gebunden, also an seinen Urteilsausspruch schlechthin, d.h. an seinen aus der Urteilsformel und den Gründen ersichtlichen Schluß auf die ausgesprochene Rechtsfolge (RGZ 132, 16 [20 f]; 158, 204 [207]), nicht aber an seine im Grundurteil gegebene Begründung als solche.
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