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Rechtsprechung
   RG, 22.10.1938 - VI 124/38   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1938,573
RG, 22.10.1938 - VI 124/38 (https://dejure.org/1938,573)
RG, Entscheidung vom 22.10.1938 - VI 124/38 (https://dejure.org/1938,573)
RG, Entscheidung vom 22. Oktober 1938 - VI 124/38 (https://dejure.org/1938,573)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 158, 341
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 19.01.1988 - VI ZR 188/87

    Voraussetzungen der Haftung eines Pferdehalters

    Ausschlaggebend sei vielmehr, wessen Wirtschafts- oder Haushaltsbetrieb das Tier zur Zeit des Schadensfalles generell zuzurechnen sei (vgl. außer den vorbezeichneten RGZ Entscheidungen weiter RGZ 66, 1, 3 f.; 158, 341, 34.4; 168, 331, 332; RG Recht 1910 Nr.. 2825; 1912 Nr. 584; 1913 Nr. 844).
  • BGH, 04.07.1956 - VI ZR 214/55

    Arbeitsunfall in fremdem Unternehmen

    Die Rechtsprechung des Reichsgerichts war stets davon ausgegangen, daß die durch einen Betriebsunfall Betroffenen in der Verfolgung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche gegen andere Unternehmer grundsätzlich nicht beschränkt sind (RGZ 82, 110; 92, 296; 93, 321, 111, 159; 136, 346; 158, 341).
  • BGH, 18.10.1957 - VI ZR 99/56
    Daß die Vorschrift des § 899 RVO sinngemäß die Identität des Betriebes voraussetzt, dem sowohl der Verletzte als auch der Repräsentant oder Aufseher angehören müssen, ergibt sich im übrigen auch aus den in enger Wechselbeziehung zu ihr stehenden Bestimmungen der §§ 903 ff RVO (vgl. RGZ 136, 345, 350 ff; 158, 341, 343).
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