Rechtsprechung
| RG, 27.05.1938 - VII 16/38 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 158, 6
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 22.01.1954 - I ZR 34/53
Abtretung eines Befreiungsanspruchs
Forderung verwandelt sich dabei in eine solche auf die diesem geschuldete Leistung, gegebenenfalls also auf Zahlung - (Bestätigung von RGZ 121, 303 [305]; 140, 373 [378]; 158, 6 [12]).Die Forderung verwandelt sich dabei, wie das Berufungsgericht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts zutreffend angenommen hat, in eine solche auf die diesem geschuldete Leistung, im vorliegenden Falle also auf Zahlung (RGZ 140, 373 [378]; 158, 6 [12]; RGRKomm Anm. 2 zu § 399 BGB).
Die den Fall der Aufrechnung des Haftpflichtversicherers gegenüber dem pfändenden Verletzten mit Ansprüchen gegen den Versicherungsnehmer betreffende Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 158, 6 steht dem nicht entgegen, da dort die Umwandlung des Befreiungsanspruchs in eine Geldforderung vertraglich ausgeschlossen war, während im vorliegenden Fall dieser Umwandlung nichts im Wege stand.
- BGH, 19.06.1957 - IV ZR 214/56
Nutznießung am Allodialvermögen
Die herrschende Ansicht in der Rechtsprechung und in der rechtswissenschaftlichen Lehre geht daher zutreffend dahin, daß zwischen diesen beiden Ansprüchen keine Aufrechnung möglich ist (RGZ 158, 6; RG JW 1910, 332; Recht 1915 Nr. 2468; SeuffArch 90 Nr. 107;… Soergel 8. Aufl. § 387 Anm. 2;… BGB RGRK 10. Aufl. § 387 Anm. 3;… Staudinger 9. Aufl. § 387 Anm. 1, 2 b;… Planck 4. Aufl. § 387 Anm. 1 c; Enneccerus-Lehmann 14. Bearbeitung § 71 IV). - BGH, 02.10.1970 - V ZR 125/68
Beweis der Geschäftsunfähigkeit - Geschäftsunfähigkeit eines Erblassers - …
Die Revision beanstandet dies mit Rechte "Aus demselben rechtlichen Verhältnis" wie der Hauptanspruch stammt ein Gegenanspruch anerkanntermaßen nicht nur dann, wenn beide Ansprüche einem gemeinsamen Rechtsverhältnis, insbesondere schuldrechtlicher Art, entstammen, sondern immer dann, wenn ihnen ein innerlich zusammengehöriges einheitliches Lebensverhältnis zugrunde liegt, wenn zwischen ihnen ein innerer, natürlicher, wirtschaftlicher Zusammenhang besteht derart, daß es gegen Treu und Glauben verstieße, wenn der eine Anspruch ohne Rücksicht auf den ändern geltend gemacht wird (RGZ 134, 144, 146; 158, 6, 14).
- BGH, 28.06.1983 - VI ZR 285/81
Befreiungsanspruch - Verbindlichkeit - Zahlungsanspruch - Aufrechnung - …
(857); vgl. auch RGZ 158, 6 (14)). - BGH, 21.02.1963 - II ZR 71/61
Anspruch eines Binnenschiffers gegen seine Versicherung auf Befreiung von …
Da die Klägerin kraft des von ihr erwirkten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zur Einziehung des Versicherungsanspruches des Haftpflichtschuldners gegen die Beklagte berechtigt ist, hat sich dieser Befreiungsanspruch in ihrer Person als der Gläubigerin des Haftpflichtanspruchs in einen Zahlungsanspruch verwandelt, wobei es unerheblich ist, ob die Klägerin selbst die Geschädigte oder Rechtsnachfolgerin der Geschädigten ist (RGZ 158, 6, 12; vgl BGHZ 7, 244, 246 f [BGH 08.10.1952 - II ZR 309/51]ür den Haftpflichtanspruch nach § 158 c VVG). - BGH, 03.04.1973 - VI ZR 58/72
Vollmacht des Haftpflichtversicherers zur Entgegennahme einer BSHG …
Besondere Bedeutung und Tragweite erhält diese auf eine längere Rechtsentwicklung zurückgehende (RGZ 158, 6, 11) Vollmacht aus der dem Versicherer durch das Pflichtversicherungsgesetz zugewiesenen sozialen Aufgabe gegenüber dem Verkehrsopfer (BGH Urteil vom 27. Mai 1957 - II ZR 132/56 = BGHZ 24, 308, 318; vom 23. Oktober 1958 - II ZR 54/57 = BGHZ 28, 244, 248). - BGH, 25.02.1959 - V ZR 139/57
Abstehen vom Urkundenprozeß
Zwischen dem eingeklagten Zahlungsanspruch und dem entgegengehaltenen Schuldbefreiungsanspruch besteht aber anerkanntermaßen keine Gleichartigkeit im erforderlichen Sinne (RG JW 1910, 332; Recht 1915, 2468; RGZ 158, 6, 14; BGHZ 12, 136, 144; 25, 1, 6/8). - BGH, 22.10.1957 - VIII ZR 67/56
Voraussetzungen eines Vorbehaltsurteils
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 27.02.1964 - II ZR 179/62
Haftung des Schiffsführers gegenüber Dritten bei Beschränkung der Haftung im …
Dabei hat es das Reichsgericht wiederholt (RGZ 80, 183, 184; 81, 250, 253; 158, 6, 12, 13) entscheidend darauf abgestellt, dass diese Annahme dadurch gerechtfertigt sei, dass der zu befriedigende Gläubiger ein eigenes Interesse daran habe, auf solche Weise zur Befriedigung für seine Forderung zu gelangen. - BGH, 23.10.1958 - II ZR 54/57
Vertretung des Mitversicherten durch Kfz-Haftpflichtversicherer
Diese Klausel fügt sich in eine schon vor dem Erlaß des Pflichtversicherungsgesetzes abgeschlossene Rechtsentwicklung ein, die die gesamte Schadenregulierung bei der Haftpflichtversicherung mit Hilfe des Bedingungsrechts aus wohlerwogenen Gründen dem Versicherungsnehmer aus der Hand genommen und dem Haftpflichtversicherer übertragen hat (RGZ 158, 6 [11]). - BGH, 08.10.1952 - II ZR 309/51
Sozialversicherung und § 159c VersVertrG
- BGH, 28.01.1958 - VIII ZR 420/56
Vermietung eines Kraftfahrzeugs. Haftpflichtversicherung
- KG, 29.01.1980 - 1 W 61/80
Pfändung eines auf Unterhaltsrecht beruhenden Schuldbefreiungsanspruchs; …
- BGH, 14.07.1958 - II ZR 227/56
Rechtsmittel
- OLG Düsseldorf, 28.10.1982 - 10 U 49/82
Haftpflichtschaden auf Grund positiver Verletzung eines Mietvertrages; Haftung …
- AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.04.2015 - 1 C 871/14
Ansprüche aus einem Vertrag über den Erwerb eines Wohnhauses und aus einem …
- BGH, 13.03.1953 - V ZR 77/51
Rechtsmittel
- BGH, 17.12.1962 - VIII ZR 143/61
- BGH, 27.03.1956 - I ZR 191/54
Rechtsmittel
- BGH, 18.04.1956 - V ZR 165/54
Rechtsmittel
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