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| RG, 13.01.1939 - VII 120/38 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 159, 147
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 12.04.1951 - III ZR 87/50
Öffentlichrechtliches Verwahrungsverhältnis
Dieser nur als Anzeichen, nicht also als tragender Grund gewertete Umstand ist jedoch nach der ausdrücklichen Hervorhebung des Reichsgerichts ebensowenig ein Grund, die Zulässigkeit des Rechtswegs zu verneinen, wie umgekehrt die Tatsache, dass nur eine Dienstaufsichtsbeschwerde statt eines verwaltungsgerichtlichen oder eines gleichgearteten Verfahrens bestände, für sich allein zur Bejahung führen könnte (…RGZ aaO; vgl. auch Lohmann in ZAkDR 1941, 329); das Fehlen eines verwaltungsgerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Rechtsschutzes ist allein kein Argument für die Zulässigkeit des Rechtsweges (RGZ 159, 147;… Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl Vorbem II B 3 vor § 1). - BGH, 28.05.1956 - II ZR 77/55
Eigentümer eines Kfz-Anhängers als Halter eines Kfz
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 21.03.1961 - VI ZR 88/60
Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen am Straßenrand abgestellten Anhänger …
(OLG Nauenburg JW 1937, 243; RG JW 1934, 2334; RGZ 159, 147; RG JRPV 38, 308; RG VAE 44, 14 Nr. 30; OLG Celle VersR 1953, 423 = NJW 1953, 1512; OLG Tübingen VersR 1953, 119). - BGH, 08.05.1953 - V ZR 132/51
Zulässigkeit des Rechtsweges
Indessen hat es diesen Gesichtspunkt nur als Anzeichen, nicht als tragenden Grund gewertet, so daß das Fehlen eines verwaltungsgerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Rechtsschutzes allein kein Argument für die Zulässigkeit des Rechtsweges sei (vgl. BGHZ 1, 378 [BGH 12.04.1951 - III ZR 87/50] mit Hinweis auf RGZ 159, 147 und 166, 234;… Stein-Jonas-Schönke, ZPO 17. Aufl Vorbem II B 3 vor § 1). - BGH, 09.03.1954 - I ZR 176/52
Rechtsmittel
Mögen diese Bedingungen auch insofern einen "allgemeinen" Charakter haben, als sie wiederum für Versicherungsverträge bestimmter Art eine Sonderregelung gegenüber den DTV.-Kaskoklauseln und den ADS enthalten (Ziff. 22 BB), so kann für den vorliegenden Fall doch dahingestellt bleiben, ob sie als "typische" Vertragsurkunden in den Bezirken mehrerer Oberlandesgerichte für eine Vielheit bestehender oder künftiger Rechtsbeziehungen benutzt werden und danach auch der freien Auslegung durch das Revisionsgericht unterliegen (vgl. hierzu RGZ 159, 147 [148 f]; 153, 62 [63]; 135, 136 [137]; BGHZ 7, 365 [368];… a.A. Prölss, Versicherungsvertragsgesetz, 8. Aufl., Vorbem III B 2 S. 23).
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