Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   RG, 27.01.1939 - III 86/38   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1939,679
RG, 27.01.1939 - III 86/38 (https://dejure.org/1939,679)
RG, Entscheidung vom 27.01.1939 - III 86/38 (https://dejure.org/1939,679)
RG, Entscheidung vom 27. Januar 1939 - III 86/38 (https://dejure.org/1939,679)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1939,679) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 159, 247
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55

    Zusicherung der Einstellung als Beamter

    Die Verweigerung des Rechtsweges beruht dort nach Ansicht des Reichsgerichts (RGZ 106, 34 [42]; JW 1921, 342 und 530; RGZ 159, 247 [250]) "auf dem Grundsatz des Beamtenrechts, daß es einen Anspruch auf Verleihung einer Beamtenstelle nicht gebe, daß dem Beamten vielmehr Rechte nur aus einer erfolgten Anstellung zuständen; durch verspätete Anstellung oder Nichtanstellung könnten vielmehr höchstens öffentlichrechtliche Anwartschaften verletzt werden".

    Die Verweigerung des Rechtsweges beruht in diesen Fällen nach Ansicht des Reichsgerichts (RGZ 106, 34 [42]; JW 1921, 342 und 530; RGZ 159, 247 [250]) auf dem Grundsatz des Beamtenrechts, daß es einen Anspruch auf Verleihung einer Beamtenstelle nicht gebe, daß dem Beamten vielmehr Rechte nur aus einer erfolgten Anstellung zuständen; die Zulassung einer solchen Schadensersatzklage vor den Zivilgerichten laufe daher auf einen unzulässigen Eingriff in die Ämterhoheit des Staates hinaus.

    Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit des Rechtsweges vor den Zivilgerichten für Amtshaftungsklagen, die auf Nichteinhaltung von Einstellungs- und Beförderungszusicherungen gestützt sind, hat das Reichsgericht (RGZ 159, 247 [251]) die Zulässigkeit des Rechtsweges selbst bei der Behauptung verneint, "die bei der Nichteinstellung oder Nichtbeförderung tätig gewesenen Beamten hätten nicht nach pflichtgemäßen Ermessen, sondern willkürlich, aber offensichtlich schikanös, feindselig oder unwahrhaftig verfahren oder hätten sich von den Anforderungen, die an die Betätigung einer ordnungsgemäßen Verwaltung gestellt werden müßten, so weit entfernt, daß ihr Verhalten nicht mehr in deren Rahmen fallen könne".

    Das Vorliegen einer einem Stellenbewerber gegenüber obliegenden Amtspflicht und die Zulässigkeit des Rechtsweges für Amtshaftungsklagen wegen Unterbleibens einer Anstellung oder einer Beförderung hat das Reichsgericht sets dann anerkannt, wenn der Klageanspruch auf eine Amtshandlung gestützt wird, die nicht den entscheidenden Staatshoheitsakt der Anstellung oder Beförderung selbst betrifft, sondern nur seiner Vorbereitung dient und sich dabei auf einen bestimmten einzelnen Beamten bezieht, wie etwa die Berichterstattung durch einen Vorgesetzten oder die Begutachtung des Gesundheitszustandes durch einen Amtsarzt (RGZ 105, 196 [197]; 145, 137 [140]; Gruchot 71, 422; RGZ 159, 247 [252]).

  • BGH, 15.11.1951 - III ZR 21/51

    Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs

    Diese Formulierung kommt nur in Urteilen über die Nachprüfbarkeit von Ermessensentscheidungen in Amtshaftungsprozessen vor (RGZ 99, 254 [256]; 106, 216 [219/220]; 113, 19 [20]; 125, 299 [307]; 126, 164 [166/7]; 135, 110 [117]; 138, 6 [14]; 146, 366 [375]; 147, 179 [183]; 154, 117 [121]; 159, 247 [251]; 164, 15 [31/32]; 168, 143 [168]).
  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 …

    In diesem Zusammenhang hat auch das Reichsgericht ausgeführt, daß die Beamten, denen die Entscheidung über die Besetzung einer Beamtenstelle durch Beförderung und deren Vorbereitung obliegt, insoweit lediglich die Belange der öffentlichen Körperschaft wahrzunehmen haben, so daß in der Nichtbeförderung eines Beamten als solcher keine Verletzung einer dem Beamten gegenüber obliegenden Amtspflicht liegen könne (u.a. RGZ 159, 247 [250/251 mit Hinweisen]).
  • BGH, 07.07.1983 - III ZR 182/82

    Auslösen von Schadensersatzansprüchen nach Amtshaftungsgrundsätzen durch …

    Ein aus der Fürsorgepflicht abzuleitender Anspruch auf eine solche Beförderung besteht im Regelfall nicht, mag der Bewerber auch die notwendigen sachlichen Voraussetzungen für das höhere Amt erfüllen (RGZ 159, 247, 250; BGHZ 21, 256, 257; 23, 36, 42 f. [BGH 20.12.1956 - III ZR 97/55]; BVerwGE 15, 3, 7; ZBR 1965, 48; zu teilw.

    Schon in der reichsgerichtlichen Rechtsprechung war anerkannt, daß im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung einer Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst dem Dienstherrn und den von ihm damit betrauten Beamten Fürsorgepflichten gegenüber dem einzelnen Bewerber obliegen, deren schuldhafte Verletzung einen Anspruch auf Ersatz des durch die Nichtbeförderung entstandenen Schadens auslösen kann (vgl. RGZ 105, 196, 197; 145, 137, 140; 159, 247, 252).

  • BVerwG, 22.11.1962 - II C 84.61

    Rechtsanspruch eines Beamten auf Beförderung bei Höherbewertung von Dienstposten …

    Die Rechtsansicht des Berufungsgerichts, daß ein Beamter grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Beförderung hat, wird In Rechtsprechung (vgl. u.a. RGZ 146, 369 [374]; 159, 247 [250 f.] mit Hinweisen; BGHZ 21, 256 [257 f.] mit Hinweisen) und Schrifttum (…vgl. u.a. Fischbach, BBG, 2. Auflage, Erl. I zu § 23; Plog-Wiedow, BBG, Randnr. 25 zu § 6) allgemein vertreten; ihr hat sich auch das Bundesverwaltungsgericht in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 30. August 1962 - BVerwG II C 16.60 - angeschlossen.
  • VG Gera, 10.07.2020 - 1 K 1893/19

    Umfang des Beförderungsverbots im Konkurrentenstreitverfahren

    Schon in der reichsgerichtlichen Rechtsprechung war anerkannt, daß im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung einer Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst dem Dienstherrn und den von ihm damit betrauten Beamten Fürsorgepflichten gegenüber dem einzelnen Bewerber obliegen, deren schuldhafte Verletzung einen Anspruch auf Ersatz des durch die Nichtbeförderung entstandenen Schadens auslösen kann (vgl. RGZ 105, 196, 197; 145, 137, 140; 159, 247, 252).
  • LSG Hessen, 14.03.1973 - L 1 Ar 1104/71

    SGG § 51 Abs. 1; AFG § 144 Abs. 3; AFG § 145 Nr. 2

    Auch darf in keinem Fall der Weg über die ordentliche Zivilgerichtsbarkeit dadurch gesucht werden, dass ein öffentlich-rechtliches Klagebegehren in ein privatrechtliches gekleidet wird (vgl. RGZ 157, 200; BGH in NJW 1956, 712) wie dies z.B. bei Schadensersatzklagen denkbar wäre (vgl. RGZ 159, 247; JW 1928, 1223).
  • BGH, 27.02.1969 - III ZR 172/66

    Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung - Ansprüche wegen Pflichtverletzungen …

    Das alles entspricht einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung (RGZ 111, 358; 159, 247; BGHZ 15, 185; 21, 256 [BGH 12.07.1956 - III ZR 273/54] ; 22, 258 [BGH 29.11.1956 - III ZR 235/55] ; BGH Urteil vom 16. Februar 1959 - III ZR 199/57 = MDR 1959, 466; Urteil vom 22. Juni 1959 - III ZR 71/58; Urteil vom 27. April 1961 - III ZR 209/59 = MDR 1961, 834; Urteil vom 18. September 1961 - III ZR 119/60 a DRiZ 1962, 20).
  • BVerwG, 12.07.1961 - VI C 155.59

    Rechtsmittel

    Es ist allgemein anerkannt, daß ein Beamter grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Beförderung hat, und zwar auch dann nicht, wenn er in seiner Person die Voraussetzungen für die Beförderung erfüllt (vgl. RGZ 111, 358; 159, 247; BGHZ 15, 185; 21, 256) [BGH 12.07.1956 - III ZR 273/54].
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht