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Rechtsprechung
   RG, 30.03.1939 - IV 234/38   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1939,635
RG, 30.03.1939 - IV 234/38 (https://dejure.org/1939,635)
RG, Entscheidung vom 30.03.1939 - IV 234/38 (https://dejure.org/1939,635)
RG, Entscheidung vom 30. März 1939 - IV 234/38 (https://dejure.org/1939,635)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 160, 92
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2019 - 1 WF 28/19

    Anfechtung einer Vaterschaft

    Wenn diese den Anfechtungsberechtigten zu der Annahme veranlassen musste, dass er im Hinblick auf die Etablierung des zutreffenden Statusverhältnisses nichts weiter zu unternehmen brauche, so beruhte die Unterlassung der Vaterschaftsanfechtung auf einem unabwendbaren Zufall und ließ sich bei aller dem Anfechtungsberechtigten zumutbaren Sorgfalt nicht vermeiden (vgl. RGZ 160, 92, 95;… MünchKommBGB/Wellenhofer, 7. Aufl., § 1600 b Rn. 46).
  • BGH, 06.07.1994 - XII ZR 136/93

    Einhaltung der Frist für die Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes; Vertrauen …

    Höhere Gewalt kann daher vorliegen, wenn eine amtliche Stelle oder Behörde die Angelegenheit fehlerhaft behandelt oder wenn sich ein rechtsunkundiger Bürger darauf verläßt, daß die Gerichte und Behörden, die in seiner Angelegenheit tätig sind, pflichtgemäß und sorgfältig handeln und ihm zutreffende und verständliche Auskünfte erteilen (vgl. RGZ 160, 92, 94, Senatsurteil vom 16. Juni 1982 aaO.; BayOblG NJW-RR 1993, 780, 782; OLG München FamRZ 1972, 372, 373; OLG Hamm FamRZ 1977, 551, 552;… Johannsen in RGRK/BGB, 12. Aufl. § 203 Rdn. 12;… MünchKomm/Mutschler BGB 3. Aufl. § 1594 Rdn. 10).
  • BAG, 29.11.1990 - 2 AZR 312/90

    Hemmung der Verjährung durch höhere Gewalt - Löschung einer Gesellschaft aus dem …

    So hat das Reichsgericht im Fall der Ehelichkeitsanfechtung eines Kindes höhere Gewalt bejaht, weil der Kläger auf eine unrichtige Geburtsurkunde vertraute, obwohl er durch Einholung von Rechtsrat hätte in Erfahrung bringen können, daß das Kind kraft Gesetzes als ehelich galt (RGZ 160, 92).
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 720/80

    Anfechtung der Ehelichkeit eines in der UdSSR lebenden Kindes des deutschen …

    Ausnahmen sind von der Rechtsprechung nur in Fällen angenommen worden, in denen ein Fehlverhalten von Behörden oder Gerichten den Rechtsirrtum hervorgerufen oder verstärkt hat (vgl. RGZ 160, 92, 94 f.; BGHZ 24, 134, 136; OLG München FamRZ 1972, 372 f.; OLG Hamm FamRZ 1977, 551, 553).
  • BVerwG, 11.06.1969 - VI C 56.65

    Rechtsmittel

    Nach Lage des Falles durfte sich der Kläger auch auf die Richtigkeit der wiederholt gleichlautend erhaltenen Auskunft verlassen, und diese mußte ihn zu der Annahme veranlassen, daß er seines Anfechtungsrechts nicht durch Ablauf gesetzlicher Fristen verlustig gehe (vgl. dazu auch RGZ 160, 92 [94, 95]).
  • BGH, 29.10.1959 - II ZR 8/58

    Voraussetzungen der Verjährungshemmung wegen höhrerer Gewalt

    Beruht jedoch der Rechtsirrtum auf einem unabwendbaren Zufall, z.B. einer unrichtigen amtlichen Sachbehandlung, so wird die Verjährung gehemmt (RG JW 1927, 1195; RGZ 160, 92).
  • BGH, 25.09.1985 - IVb ZR 50/84
    Allerdings hat es die Rechtsprechung als höhere Gewalt angesehen, wenn der Anfechtungsberechtigte durch ein Fehlverhalten von Behörden oder Gerichten in den Rechtsirrtum versetzt oder darin bestärkt worden ist, daß es einer Ehelichkeitsanfechtung nicht bedürfe (RGZ 160, 92, 94 f.; Senatsurteil vom 16. Juni 1982 - IVb ZB 720/80 - FamRZ 1982, 917, 918 [BGH 16.06.1982 - IVb ZR 720/80]; OLG München FamRZ 1972, 372 f.).
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