Rechtsprechung
| RG, 20.07.1939 - IV 84/39 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 161, 216
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 06.09.1994 - 9 AZR 92/93
Urlaubsgeld und Erziehungsurlaub
Dabei ist das Revisionsgericht nicht an eine unzulässige sachliche Prüfung durch das Berufungsgericht gebunden (RGZ 161, 216, 219; BGHZ 6, 369, 370; BGHZ 7, 280, 284; BGH Beschluß vom 4. Juni 1992 - IX ZB 10/92 - NJW-RR 1992, 1338, 1339; BAGE 13, 305, 308 [BAG 08.11.1962 - 5 AZR 112/62] = AP Nr. 1 zu § 6 ArbPlatzSchutzG, zu I der Gründe; BAGE 51, 163, 164 = AP Nr. 8 zu § 11 ArbGG 1979 Prozeßvertreter, zu 2 der Gründe). - BGH, 31.01.1979 - IV ZR 198/77
Begehren auf Abweisung eines Scheidungsantrages - Zulässigkeit eines …
Die als grundsätzlich erachtete Rechtsfrage ist auch auf die Revision der Antragsgegnerin nachzuprüfen, da es von der Zulässigkeit der Berufung abhängt, ob das Berufungsgericht das Urteil des Landgerichts nachprüfen und eine Sachentscheidung treffen durfte (BGHZ 6, 369, 370; RGZ 161, 216). - BGH, 27.06.1956 - IV ZR 88/56
Rechtsmittel
Von Amts wegen sind daher Mängel zu prüfen, die nach dem Inhalt der vorinstanzlichen Entscheidung im Revisionsrechtszug fortwirken würden, wie z.B. das Fehlen von Prozeßvoraussetzungen oder, wenn das Berufungsgericht das landgerichtliche Urteil zu Unrecht sachlich überprüft hat (…Stein-Jonas-Schönke 18. Aufl. § 559 Anm. IV, 2 a; RGZ 161, 216 [219]).
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