Rechtsprechung
| RG, 21.09.1939 - V 10/39 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 161, 243
Wird zitiert von ... (5)
- LG Leipzig, 14.12.2015 - 11 KLs 390 Js 9/15
Urteil im Strafverfahren gegen Betreiber der Internetportale "kino.to" und …
99130 Serie http://www.p...l...com/file/99D65F4EA4A93979 American Idol: The Search for a Superstar 10/39 10.07.11 0319931. - BGH, 04.02.1955 - V ZR 112/52
Begriff und Rechtsfolgen der unvordenklichen Verjährung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 66/01
Formbedürftigkeit nach § 311b Abs. 1 BGB
Mit notarieller Urkunde vom 18. Mai 2000 (Bl. 34 - 50 d.A.) schlossen die Beklagte und die O den Kaufvertrag über eine 631 m2 große Fläche, welche als Flurstück 10/39 bereits vermessen, als Grundstück aber noch zu bilden war.Als eigene Grundstücke entstanden sind zwischenzeitlich die Flurstücke 10/39 mit einer Größe von 631 m2 und 10/40 mit 632 m2.
Wenngleich die Parteien dies nicht ausdrücklich vortragen, so geht der Senat - weil etwas Gegenteiliges nicht ersichtlich ist - davon aus, dass das Haus auf der im notariellen Kaufvertrag als bereits vermessenes Flurstück 10/39 bezeichneten Fläche (nunmehr lfd. Nr. 3 des Bestandsverzeichnisses) errichtet worden ist.
- BGH, 29.09.1958 - II ZR 342/56
Rechtsmittel
Die Parteien können daher nicht durch ein Geständnis von Rechtsverhältnissen oder durch übereinstimmende Kundgabe von Rechtsansichten eine eigene rechtliche Beurteilung durch das Gericht ausschließen (RGZ 35, 409; 80, 363, 364; 85, 163, 167; 161, 243, 247; RG WarnRspr 1938, 54;… Rosenberg, Zivilprozeßrecht 7. Aufl. § 113 I 1 a und e; Wieczorek, ZPO § 288 Anm. A II b 1).Die Beklagte war daher unter diesem Gesichtspunkt nicht gehindert, im zweiten Rechtszug eine andere Rechtsauffassung zu vertreten als vorher (RGZ 161, 243, 247).
- BGH, 26.05.1959 - VIII ZR 74/58 Zwar ist es richtig, daß das Gericht seiner rechtlichen Beurteilung nur den ihm unterbreiteten Tatsachenstoff zugrunde zu legen hat, und selbst dann nicht an Rechtsausführungen der Parteien gebunden ist, wenn diese in ihrer Rechtsansicht übereinstimmen (RGZ 35, 409, 411; 80, 363, 364; 85, 163, 167; 161, 243, 247;… BGH Urt. v. 29. September 1958 - II ZR 342/56 - NJW 1958, 1968).
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