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Rechtsprechung
   RG, 19.10.1939 - V 44/39   

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https://dejure.org/1939,522
RG, 19.10.1939 - V 44/39 (https://dejure.org/1939,522)
RG, Entscheidung vom 19.10.1939 - V 44/39 (https://dejure.org/1939,522)
RG, Entscheidung vom 19. Oktober 1939 - V 44/39 (https://dejure.org/1939,522)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 161, 364
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 22.12.1952 - III ZR 139/50

    Aufopferungsanspruch des Anliegers

    Auf das Fortbestehen von Vorteilen, die sich lediglich aus einer bestimmten Verkehrslage ergeben, hat der Anlieger kein Recht (RGZ 145, 107 [113]; 161, 364 [369]).
  • BGH, 29.11.1951 - III ZR 103/51

    Rechtsmittel

    Wie das Landgericht bereits zutreffend ausgeführt hat, setzt ein solcher Entschädigungsanspruch den Eingriff in "subjektive Rechte" voraus (…Forsthoff a.a.O.; für die Rechtsprechung des Reichsgerichts vgl. insbesondere RGZ 161, 364 ff [368 f, 371], wo ausgeführt wird, dass ein Aufopferungsanspruch - in unmittelbarer oder in rechtsähnlicher Anwendung des § 75 EinizprALR - nach feststehender Rechtsprechung nur dann in Betracht komme, wenn in ein wohlerworbenes Recht des Beschädigten, namentlich das Eigentum, eingegriffen werde, nicht aber dann, wenn ihm tatsächliche Vorteile, auf deren Fortbestand er kein Anrecht habe, entzogen würden; im übrigen noch RGZ 64, 24 ff; 145, 107 ff [109, 113]; 156, 305 [310 f]; 167, 14 [25]).
  • BGH, 11.07.1963 - III ZR 26/62
    So bedeutet es nicht einen entschädigungsfähigen Eingriff in bestehende Rechte der Anlieger, wenn der Verkehr durch Anlegung einer neuen Straße auf einen anderen Weg geleitet wird und der bisherige Verkehrsweg dadurch verödet; überhaupt besteht kein Recht darauf, daß ein eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb nicht in seiner Ertragsfähigkeit beeinträchtigt werde (BGHZ 8, 273, 275; RGZ 145, 107, 113; vgl. auch RGZ 161, 364, 369).
  • LG Frankfurt/Main, 10.07.1969 - 4 O 147/68

    Wegeausbau; Enteignungsgleicher Eingriff/Behinderung einer Garagenzufahrt durch …

    Dem sind die Einzelinteressen der Benutzer untergeordnet und darin finden sie ihre Grenze (RGZ 145, 107, 113; RGZ 161, 364, 369; BGHZ 8, 273 = NJW 53, 383; BGH, DÖV 67, 718;… vgl. Kodal, Straßenrecht, 2. Aufl. 1964, S. 33).
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