Rechtsprechung
| RG, 02.12.1939 - II 60/39 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 162, 121
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 22.06.2005 - 20 W 396/04
Partnerschaftsgesellschaft: Änderung des Namens einer Rechtsanwaltssozietät
Während früher ein strenger Maßstab angelegt wurde, der nur ganz unwesentliche Änderungen, jedoch keine weiteren Zusätze außer dem Hinweis auf ein Nachfolgeverhältnis erlaubte (vgl. etwa RGZ 96, 195; 133, 318 und 152, 365; 162, 121 sowie OLG Celle, NJW 1976 2021), wurde dies insbesondere durch die sog. "Frankona"-Entscheidung des BGH (BGHZ 44, 116 = NJW 1965, 1915) abgemildert. - OLG Hamm, 19.03.2002 - 15 W 87/02
Änderung der fortgeführten Firma
Den früheren strengen Standpunkt der Rechtsprechung, die nur unwesentliche Änderungen der abgeleiteten Firma zuließ (RGZ 113, 306; 145, 274; 162, 121), hat allerdings der BGH (BGHZ 44, 116, 119 f. = NJW 1965, 1915) abgemildert, indem er auch nachträgliche Änderungen für zulässig erklärt hat,.
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