Rechtsprechung
| RG, 21.03.1940 - IV 33/40 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 163, 100
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 16.10.1957 - IV ZR 196/57
Abstammungsklage nach dem Tode des Erzeugers
Das Reichsgericht hat sie als unrichtig bezeichnet; es hat zutreffend darauf hingewiesen, daß der Erbe in die Rechtsstellung des Erblassers nur auf dem vermögensrechtlichen Gebiet einrücke und daß die eigentliche Bedeutung des auf der Abstammung beruhenden Rechtsverhältnisses nicht auf dem Gebiete des Vermögensrechts liege (RGZ 163, 100; ebenso OLG Breslau HRR 1940 Nr. 559 und LG Nürnberg-Fürth NJW 1950, 791).Ebensowenig wie das Berufungsgericht hat freilich das Reichsgericht diese Erwägungen für durchschlagend erachtet, weil die Feststellung des Eltern- und Kindesverhältnisses und die Feststellung der blutmäßigen Abstammung in ihrer Bedeutung und in ihren Folgen nicht übereinstimmten und die Vorschriften der §§ 640 ff ZPO bei der letzteren nur entsprechend und deshalb nicht notwendig in vollem Umfang anzuwenden seien (RGZ 163, 100).
- BGH, 21.12.1973 - IV ZR 101/72
Klage auf Feststellung der Vaterschaft gegen Erben - Zulässigkeit einer …
Denn sie rücken in die Rechtsstellung des Erblassers nur auf vermögensrechtlichem Gebiet ein (BGHZ 25, 351, 353; RGZ 163, 100; vgl. auch Stein/Jonas/Schlosser, ZPO § 640 II 7).
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