Rechtsprechung
| RG, 04.04.1940 - IV 398/39 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 163, 277
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 11.05.1978 - 1 WF 86/78 {RN: 5} Erst wenn also - erwiesenermaßen - die Trennung innerhalb der Wohnung vollkommen ist, d.h. grundsätzlich in allen Lebensbereichen vollkommen durchgeführt ist (vgl. hierzu RGZ 163/277, 279 und BGH FamRZ 1969/80) und die entsprechenden Fristen auch abgelaufen sind, kann auch legitimerweise von dem nunmehr fehlenden äußeren Substrat auf die Zerrüttung der Ehe aufgrund einer unwiderlegbaren gesetzlichen Vermutung geschlossen werden.
- BGH, 13.11.1968 - IV ZR 673/68
Rechtsmittel
Erforderlich ist dann aber, wie schon das Reichsgericht (RGZ 159, 115, 119; 163, 277, 279) ausgesprochen hat - und dem schließt sich auch der erkennende Senat an -, daß eine vollkommene tatsächliche Trennung der Eheleute vorliegt.
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