Rechtsprechung
| RG, 22.06.1940 - II 141/39 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 164, 162
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 02.07.1992 - IX ZR 274/91
Versteigerung wegen Steuerforderungen - § 305 AO, § 825 ZPO, freie Verwertung …
Demgegenüber wird für die Verwertung einer gepfändeten Sache durch einen privaten Auktionator oder einen freihändig verkaufenden Privatmann auf der Grundlage des § 825 ZPO wie des § 305 AO fast allgemein angenommen, daß diese in privatrechtlichen Formen abläuft (für § 825 ZPO: BayObLG GewArch 1988, 193; VG Koblenz GewArch 1987, 86;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann aaO § 825 Anm. 3 D;… Stein/Jonas/Münzberg aaO § 825 Rdn. 13;… Zöller/Stöber aaO § 825 Rdn. 19;… Thomas/Putzo aaO § 825 Anm. 4 b;… Zimmermann aaO § 825 Anm. 7;… Fuhr/Friauf/Höfling, Gewerbeordnung § 34 b Rdn. 57;… Rosenberg/Gaul/Schilken aaO S. 626;… Jauernig aaO § 18 V S. 82;… Baumann/Brehm aaO S. 311; Bruns/Peters S. 161;… A. Blomeyer aaO § 50 II 3;… Baur/Stürner aaO Rdn. 480;… Brox/Walker aaO Rdn. 426;… BGB-RGRK/Kregel, 12. Aufl. § 1244 Anm. 9; Lackmann, Zwangsvollstreckungsrecht S. 58; Frey BB 1963, 837, 840;… Schuschke aaO 103;… Jacoby GewArch 1987, 80, 81 f - für § 305 AO: Tipke/Kruse aaO § 305 Rdn. 4;… Hübschmann/Hepp/Spitaler/Schwarz aaO § 305 Rdn. 14; Klein/Orlopp aaO § 305 Anm. 4 - für die Versteigerung eines gepfändeten Rechts gemäß § 844 ZPO auch RGZ 164, 162, 171 f;… BGH, Urt. v. 3. Juli 1964 - V ZR 51/62, MDR 1964, 999 - dagegen für eine öffentlich-rechtliche Verwertung Wieczorek aaO § 825 Anm. B II b 2; für einen freihändigen Verkauf auf privatrechtlicher Grundlage und eine Versteigerung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage Lüke NJW 1954, 254, 255). - BGH, 15.11.1951 - III ZR 21/51
Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs
Das Reichsgericht (RGZ 164, 162 [176]) hat einem Verwaltungsakt die Verbindlichkeit und Wirksamkeit daher nur abgesprochen, "sofern es sich um einen dem Bereiche hoheitlicher Betätigung unzweifelhaft fremden, gesetzlich überhaupt nicht zu rechtfertigenden Akt reiner Willkür handelt", oder wenn die Massnahme "sich so weit von den an eine ordnungsmässige Verwaltung zu stellenden Anforderungen entfernt, dass sie als Akt der Verwaltung überhaupt nicht mehr angesehen werden kann, vielmehr ausserhalb aller verwaltungsmässigen Erwägungen liegt" (RGZ 168, 129 [137]).Das Reichsgericht hat daher auch in den Entscheidungen über die Zulässigkeit des Rechtswegs, in denen es entscheidend nicht auf die Nachprüfbarkeit, sondern auf die Nichtigkeit, also das Nichtvorliegen bindender Hoheitsakte ankam, regelmässig (RGZ 130, 290 [292]; 158, 257 [262]; 162, 181 [191]; 164, 162 [176]) nur von Akten "reiner Willkür" in dem oben näher umrissenen Sinn gesprochen.
- BGH, 21.04.1959 - VIII ZR 71/58 Mag die Form daneben auch der Beweiserleichterung dienen (vgl. RGZ 164, 162, 170), so ergibt sich hieraus jedoch noch nicht, daß die Formvorschrift auch auf einen Vertrag zu erstrecken wäre, der nach formgerechter Abtretung eines Geschäftsanteiles das schuldrechtliche Grundgeschäft ändern soll.
- BGH, 28.06.1951 - IV ZR 88/50
Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Willkür
Das Reichsgericht hat die Feststellung der Unwirksamkeit eines Verwaltungsaktes dann zugelassen, wenn es sich um einen "dem Bereiche hoheitlicher Betätigung unzweifelhaft fremden, gesetzlich überhaupt nicht zu rechtfertigenden Akt reiner Willkür" handelt (RGZ 164, 162 [176]) oder wenn die Massnahme "sich so weit von den an eine ordnungsmässige Verwaltung zu stellenden Anforderungen entferne, dass sie als Akt der Verwaltung überhaupt nicht mehr angesehen werden könne, vielmehr ausserhalb aller verwaltungsmässigen Erwägungen liege" (RGZ 168, 129 [137]). - BGH, 13.07.1954 - V ZR 26/53
Rückübereignung nach Enteignung
An sich kann von einer Nichtigkeit eines Verwaltungsakts, den das ordentliche Gericht nicht zu beachten brauchte, nur dann gesprochen werden, wenn es sich um einen gesetzlich überhaupt nicht zu rechtfertigenden Akt reiner Willkür handelt, wenn die Verwaltungsbehörde Verwaltungsakte aus ganz unsachlichen Beweggründen vornimmt, die außerhalb aller verwaltungsmäßigen Erwägungen liegen (RGZ 164, 162 [176]; 168, 129 [137]; BGHZ 2, 366 [367]; 4, 10 [32]; 4, 68 [71]; BGH vom 14.5.1954 - V ZR 148/52 -). - BGH, 23.11.1951 - V ZR 89/50
Rechtsweg für Ansprüche aus Reichsleistungsgesetz
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung unterliegt ein Verwaltungsakt insoweit der Nachprüfung durch das ordentliche Gericht, als es sich um einen gesetzlich überhaupt nicht zu rechtfertigenden Akt reiner Willkür, also um einen nichtigen Akt handelt, der von jedermann als nicht vorhanden betrachtet werden kann (RGZ 97, 179 [181]; 130, 290 [292]; 164, 162 [176]; OGHZ 4, 34 [35 f]; BGHZ 1, 146 [148]); daß die Richtigkeit eines Verwaltungsaktes vom ordentlichen Gericht geprüft werden darf, ist auch in der Rechtslehre anerkannt (…Jellinek, Verwaltungsrecht, 3. Aufl. S 18;… Fleiner, Institutionen des Deutschen Verwaltungsrechts, 8. Aufl. S 262; Meiss, SJZ 1947, 86; Bettermann, MDR 1947, 44 ff; 1949, 394 ff; Bachof SJZ 1949, 388 ff; Baur, DRZ 1949, 397) und wird selbst von den Schriftstellern nicht bestritten, die neuerdings gegen die sog. "Willkürrechtsprechung" Bedenken erheben (Ule, ZJBl 1949, 62 und 10. Beiheft zur DRZ S 13 ff; vgl. auch Bötticher, DVerwBl 1950, 322 f, 326); Streit besteht nur darüber, unter welchen Umständen ein Verwaltungsakt als nichtig anzusehen ist. - BGH, 11.10.1951 - IV ZR 152/50
Rechtsmittel
Dagegen hat das Reichsgericht die Feststellung der Unwirksamkeit eines Verwaltungsaktes durch die ordentlichen Gerichte dann zugelassen, wenn es sich um einen "dem Bereich hoheitlicher Betätigung" zweifelhaft fremden, gesetzlich überhaupt nicht zu rechtfertigenden Akt reiner Willkür handelt (RGZ 164, 162 [167]) oder "wenn die Maßnahme sich so weit von den an eine ordnungsmässige Verwaltung zu stellenden Anforderungen entferne, dass sie als ein Akt der Verwaltung überhaupt nicht mehr angesehen werden könne, vielmehr ausserhalb aller verwaltungsmässigen Erwägungen liege" (RGZ 168, 129 [137]). - BGH, 17.10.1960 - III ZR 15/59
Zulässigkeit der Neufestsetzung von Versorgungsbezügen auf Grund einer …
Das ist feste höchstrichterliche Rechtsprechung (RGZ 156, 220/236; 164, 162/176; BGHZ 2, 366; 4, 10 [BGH 13.11.1951 - I ZR 106/51]/22 ff; 4, 302/306; 18, 122/125; BVerwG 1, 67). - BGH, 10.06.1955 - V ZR 72/54
Zustellung eines Enteignungsbeschlusses
Eine zur Nichtigkeit führende Fehlerhaftigkeit eines Verwaltungsakts liegt nur vor, wenn der Akt in seinem wesentlichen Teile so fehlerhaft ist, daß unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine Ermächtigung zum Erlaß dieses Akts im Gesetz zu finden ist oder sofern es sich um einen dem Bereich hoheitlicher Betätigung unzweifelhaft fremden, gesetzlich überhaupt nicht zu rechtfertigenden Akt reiner Willkür handelt, oder wenn die Maßnahme sich soweit von den an einen ordnungsmäßige Verwaltung zu stellenden Anforderungen entfernt, daß sie als Akt der Verwaltung überhaupt nicht mehr angesehen werden kann, vielmehr außerhalb aller verwaltungsmäßigen Erwägungen liegt (BGHZ 4, 10 [22/f]; 4, 302 [306]; 14, 240 [245]; RGZ 164, 162 [176]; 168, 129 [137]). - BGH, 03.07.1964 - V ZR 51/62
Gutgläubiger Erwerb einer Kaufpreishypothek (Buchhypothek) bei privater …
Außer Zweifel ist, daß ein nach § 844 ZPO angeordneter freihändiger Verkauf ein privates Rechtsgeschäft darstellt, obgleich diese Art der Verwertung ebenso wie die vorliegende auf der zwangsweisen Anordnung der Vollstreckungsbehörde beruht und das öffentlichrechtliche Vollstreckungsverfahren nicht schon mit dieser Anordnung, sondern in der Regel erst mit der Befriedigung des Gläubigers endet (RGZ 164, 162, 171 f). - BGH, 19.04.1967 - Ib ZR 94/65
Rückzahlung eines gezahlten Betrages - Errichtung von Einstellplätzen nach der …
- BGH, 28.10.1959 - V ZR 96/58
Rechtsmittel
- BGH, 15.12.1955 - II ZR 55/55
Rechtsmittel
- BGH, 14.05.1954 - V ZR 148/52
Rechtsmittel
- BGH, 09.07.1953 - III ZR 372/51
Rechtsmittel
- BGH, 28.02.1952 - III ZR 214/51
Rechtsmittel
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