Rechtsprechung
| RG, 06.11.1940 - II 48/40 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 165, 226
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 22.10.1954 - I ZR 226/53
Regelungen über Konzessionsabgaben
Anders wäre es vielleicht, wenn sich die KAE rückwirkende Kraft für die Zeit vor dem 1. April 1941, als die allgemeine Eigentumsbeschränkung noch nicht bestand, beigelegt hätte, da insoweit ein Eingriff in eine von einzelnen Gemeinden endgültig erworbene Rechtsstellung und damit eine Enteignung vorliegen würde (DOG Rechtsbeilage zur Elektrizitätswirtschaft 1951 Nr. 3 S 1; Entscheidungen des DOG S 66; s. jedoch RGZ 165, 226 [229 ff]).Nach § 2 des Preisbildungsgesetzes war der Preiskommissar ermächtigt, die zur Sicherung volkswirtschaftlich gerechtfertigter Preise und Entgelte erforderlichen Maßnahmen zu treffen, Diese Ermächtigung war ganz umfassender allgemeiner Art (Wohlhaupt-Rentrop-Bertelsmann I 4 Einleitung; RGZ 165, 226 [230]).
- LG Frankfurt/Main, 10.01.2025 - 31 O 97/22
Kein Vorschuss nach Abschluss der Mängelbeseitigung!
Das Gericht darf danach nicht die Parteien veranlassen, den Streitgegenstand zu erweitern (BGH NJW 1952, 1410; OLG Saarbrücken BeckRS 2011, 17414); es darf nicht auf weitergehende Gestaltungsrechte hinweisen (BGH NJW 1999, 2890, 2892; RGZ 165, 226, 233 f.), die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts (BGH NJW 1969, 691, 693) oder die Erhebung der Verjährungseinrede (BGH NJW 2004, 164, 164 f.) "empfehlen". - OLG Saarbrücken, 09.07.1997 - 1 U 355/96
Nachbearbeitungsgrundsätze, Courtageanspruch des VM bei notleidenden …
Namentlich bei einer durch Anwälte vertretenen Partei wäre ein derartiges Eingreifen in den Prozessverlauf ein Überschreiten der Pflichten und Befugnisse des § 139 ZPO (unter Bezugnahme auf RGZ 165, 226, 233 f.). - BGH, 17.02.1956 - VI ZR 265/54
Rechtsmittel
Die in § 2 des Preisbildungsgesetzes dem Preiskommissar übertragene Ermächtigung, die zur Sicherung volkswirtschaftlich gerechtfertigter Preise und Entgelte erforderlichen Maßnahmen zu treffen, war ganz umfassender allgemeiner Art (RGZ 165, 226 [230]). - BGH, 04.06.1962 - III ZR 172/61
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Es ist jedoch nicht Aufgabe des Richters, nach § 139 ZPO die durch Anwälte vertretenen Parteien zu veranlassen, neue Klaggründe einzuführen oder neue Einreden bzw. Einwendungen zu erheben (RGZ 97, 243; 165, 226/233; BGHZ 7, 208/211).
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