Rechtsprechung
| RG, 13.12.1940 - III 37/40 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 165, 323
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50
Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg
Dem Reichsgericht (DR 41, 1353 = RGZ 165, 323 und DR 43, 193) ist darin zu folgen, dass die Fassung des Reichsleistungsgesetzes keinen Anhalt dafür bietet, dass der Leistungspflichtige wegen eines Schadens, den er nach § 26 Abs. 3 Reichsleistungsgesetz geltend machen kann, die öffentlich-rechtliche Körperschaft nur nach Massgabe dieser Bestimmung in Anspruch nehmen darf. - BGH, 20.02.1995 - II ZR 143/93
Umfang der Haftungsüberleitung auf die Treuhandanstalt
Die schuldhafte Verletzung einer solchen Pflicht führt, wenn das Haftungsrisiko sich verwirklicht und ein Dritter zu Schaden kommt, nach einem allgemeinen Rechtsgrundsatz dazu, daß der Verpflichtete dem Staat oder der betreffenden öffentlich-rechtlichen Körperschaft, die die durch die Pflichtverletzung ausgelösten Schadensersatzansprüche zu erfüllen haben, den dadurch ihrerseits entstandenen Schaden auszugleichen hat (RGZ 165, 323, 333 f.;… Kreft, in: RGRK-BGB 12. Aufl. § 839 Rdn. 132). - BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 51/86
Begründung der Anschlußberufung
Allein die Tatsache, daß die Berufung des Beklagten drei Tage früher eingegangen war, rechtfertigt eine Auslegung als Anschließung nicht (vgl. dazu auch RGZ 165, 323, 335; RG JW 1936, 815; OLG Frankfurt ZZP 73, 296, 298;… Stein/Jonas/Grunsky aaO § 522 a Rdn. 4).
- BGH, 14.02.2000 - II ZR 215/98
Regressanspruch der ehemaligen Treuhandanstalt gegen den vorläufigen …
Das Berufungsgericht hat ausgeführt, etwaige Regreßansprüche der Klägerin - gleich auf welcher Anspruchsgrundlage beruhend - seien verjährt: Als Anspruchsgrundlage komme - entsprechend dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20. Februar 1995 (BGHZ 129, 30, 36) - der allgemeine Rechtsgrundsatz zur Anwendung, wonach jedermann die ihm vom Staat übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß und sorgfältig zu erfüllen habe und dem Staat bei Verletzung dieser Pflichten Schadensersatz schulde (anknüpfend an das Urteil des Reichsgerichts v. 13. Dezember 1940, RGZ 165, 323 ff.). - BGH, 16.11.1953 - GSZ 5/53
Umstellung der Enteignungsentschädigung
Ansprüche auf Grund von Tatbeständen des allgemeinen Rechts, wie sie durch Beschädigung oder Zerstörung der in Anspruch genommenen Sache ausgelöst werden können, z.B. Ansprüche aus unerlaubter Handlung, bleiben unberührt (RGZ 165, 323).(RGZ 165, 323 ff; vgl. hierzu Gülde DR 1941, 1356 f).
- BVerwG, 24.06.1966 - VI C 183.62
Leistungsbescheid zur Geltendmachung eines Entschädigungsanspruches - …
Überdies sei diese Norm nur Ausdruck des allgemein gültigen Rechtssatzes, daß bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen eine öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Pflicht sich diese in eine Verpflichtung zum Ausgleich des dem Berechtigten dadurch entstandenen Schadens verwandele (RGZ 165, 323 [334]). - BGH, 23.11.1951 - V ZR 89/50
Rechtsweg für Ansprüche aus Reichsleistungsgesetz
Der Ausgangspunkt der Vorinstanzen, daß für Ansprüche aus § 26 RLG der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten ausgeschlossen sei, findet seine Stütze im § 27 Abs. 3 Satz 4 RLG (vgl. auch RGZ 165, 323 ff). - BGH, 07.10.1971 - IX ZR 101/67
Rechtsmittel
So kann etwa eine nach § 99 Abs. 3 a.F. ZPO unzulässige "Berufung" als sofortige Beschwerde angesehen werden (OLG Hamburg, ZZP 53, 281), die "Berufung" eines Zeugen gegen den einen Antrag auf Aufhebung einer Ordnungsstrafe ablehnenden Beschluß als Beschwerde (RGZ 54, 430, 431), ein auf §§ 769, 771 Abs. 3 ZPO gestützter Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung als Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung (OLG Braunschweig, JW 1930, 654 Nr. 15), ein unzulässiges Rechtsmittel unter bestimmten Voraussetzungen als unselbständige Ausschließung an das Rechtsmittel des Gegners (BGH JZ 1955, 218; RG JW 1936, 851; RGZ 165, 323, 335), eine nach Gesetzesänderung unzulässige Revision als Berufung (BGH NJW 1962, 1820).
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