Rechtsprechung
| RG, 12.03.1941 - VIII 7/41 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 166, 257
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 10.12.1974 - VI ZR 73/73
Regreßverbot wegen Unternehmerprivilegs (§ 636 RVO) bei Teilnahme am allgemeinen …
So wird die Haftungsfreistellung des Unternehmers für den Fall der Teilnahme am allgemeinen Verkehr vornehmlich deshalb aufgehoben, weil ohne diese Ausnahme öffentliche Bedienstete - gleich ob Beamte, Angestellte oder Arbeiter - für die Folgen eines Wegeunfalls bei der Benutzung öffentlicher Verkehrseinrichtungen den verantwortlichen Träger des "Unfallbetriebes" wegen Personenidentität mit dem "Unternehmer" des eigenen "Beschäftigungsbetriebes" nicht in Anspruch nehmen könnten und damit gegenüber den in der Privatwirtschaft tätigen Versicherten ohne Sachgrund benachteiligt sein würden (vgl. die Amtliche Begründung zu dem grundlegenden, insoweit in § 636 RVO eingearbeiteten Gesetz vom 7. Dezember 1943 über die erweiterte Zulassung von Schadensersatzansprüchen bei Dienst- und Arbeitsunfällen - DJ 1944, 21 ff; RGZ 166, 257).Mit Recht hat daher das Berufungsgericht die Bundesrepublik als "einheitlichen Unternehmer" sowohl der Bundeswehr (Standortverwaltung) wie der Bundesbahn angesehen (vgl. RGZ 166, 257; Lauterbach, Unfallversicherung, § 636 RVO Anm. 34;… Wussow, Unfallhaftpflichtrecht, 11. Aufl. TZ 1544).
- BGH, 05.05.1975 - III ZR 51/73
Arbeitsunfall im öffentlichen Dienst
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 14.06.1960 - VI ZR 81/59
Rechtsmittel
Soweit sich aber auf dem hier in Betracht kommenden Gebiet der unerlaubten Handlungen Rechtsverschiedenheiten zeigen, ist für die Anwendung der Deliktsnormen - ebenso wie im internationalen Privatrecht - an den Begehungsort anzuknüpfen (BGHZ 5, 138, 143 [BGH 14.02.1952 - III ZR 126/51]; RGZ 166, 257, 258;… Soergel/Kegel, 8. Aufl. 1955, Art. 12 EG BGB Anm. VI).
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