Rechtsprechung
| RG, 11.06.1941 - IV 68/41 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 167, 193
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 22.03.1967 - IV ZR 148/65
italienische Trennung von Tisch und Bett - Art. 3 ff EGBGB, Qualifikation im …
In einem nach der Einführung des Ehegesetzes von 1938 ergangenen Urteil vom 11. Juni 1941 bestätigte das Reichsgericht die Erwägungen der erwähnten Plenarentscheidung (RGZ 167, 193). - OLG Schleswig, 08.01.1980 - 8 UF 39/79 Unter Aufgabe der früher ganz überwiegenden Ansicht, namentlich des Reichsgerichts (vgl. insbesondere RGZ 55, 355 ff; 167, 193, 195 ff), das die Ehetrennung als eine dem deutschen Recht unbekannte Rechtseinrichtung für unzulässig erachtete, hat sich seit der grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 22. März 1967 (BGHZ 47, 324) die Auffassung durchgesetzt, daß dem Begriff der Scheidung iSd Art. 17 EGBGB auch die in ausländischen Rechten vorgesehene Trennung von Tisch und Bett ohne Auflösung des Ehebandes wegen ihrer funktionalen Nähe zu der Scheidung zuzuordnen ist.
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