Rechtsprechung
| RG, 17.09.1941 - IV 69/41 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 167, 265
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 01.12.1956 - IV ZR 166/56
Rechtsmittel
Wie die Revision zutreffend ausführt, ist es keine unbedingt notwendige Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 43 Satz 2 EheG, daß die beiderseitigen Verfehlungen miteinander zusammenhängen (RGZ 167, 265 [267]). - BGH, 14.06.1951 - IV ZR 1/51
Rechtsmittel
Unter Umständen kann schon die unverhältnismässig grössere Schwere der Verfehlungen des Klägers für sich allein seinem Scheidungsverlangen die sittliche Berechtigung nehmen (RGZ 167, 265). - BGH, 09.12.1964 - IV ZR 12/64
Rechtsmittel
Nach der Rechtsprechung des Senats braucht die Verfehlung des Klägers, damit § 43 Satz 2 EheG eingreift, keine schwere zu sein (BGHZ 33, 145, 162 [BGH 06.04.1960 - IV ZR 276/59]; a.A. RGZ 167, 265, 267).
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