Rechtsprechung
| RG, 24.09.1941 - IV 104/41 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 167, 269
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 25.01.1954 - IV ZR 119/53
Rechtsmittel
Das Reichsgericht hat zwar in RGZ 167, 269 (272) ausgesprochen, es empfehle sich für den Richter, wenn er dem Gutachter nicht glaube folgen zu können, die Bedenken gegen das Gutachten mitzuteilen und diesen zu einer ergänzenden Stellungnahme zu veranlassen, notfalls aber einen anderen Sachverständigen zu vernehmen.Im ersten Fall ist der vom Reichsgericht empfohlene Weg deswegen geboten, weil der Richter, wenn er seine Sachkunde an die Stelle der des Sachverständigen setzen will, leicht in die Gefahr kommt, sich auf ein Gebiet zu begeben, das grundsätzlich dem Sachverständigen vorbehalten bleiben muss (RG in RGZ 167, 269 [272]).
- BGH, 16.06.1953 - 1 StR 809/52
Rechtsmittel
Die Rechtsprechung ist darüber einig, daß die erbkundliche Vergleichung mitunter, allerdings nicht immer, so sichere Schlüsse erlaubt wie etwa die Blutgruppenuntersuchung (BGH JZ 1951, S 643) und daß sie selbst in "Einmannfällen", in denen kein anderer vermutlicher Erzeuger zur Verfügung steht, je nach der Sachlage ausreichen kann, die Vaterschaft eines bestimmten Mannes für jeden vernünftigen Beurteiler als sicher zu erweisen oder auszuschließen (BGHZ 7, 116, 118; OGHZ 3, 111; 357, 359; RGZ 167, 269, 271; 168, 187, 191; 169, 193). - BVerwG, 06.12.1961 - III C 215.60
Rechtsmittel
Deswegen konnte das Verwaltungsgericht die Frage, ob der Kläger Raubbauarbeit verrichte, entgegen dem Gutachten des Kreisarztes bejahen (…vgl. die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1954 - BVerwG IV B 17.54 - [Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 Nr. 1 zu § 265 LAG] , vom 16. Dezember 1954 - BVerwG III C 7.54/B 119.54 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 2 zu § 265 LAG] , vom 3. April 1958 - BVerwG III C 284.56 - [BVerwGE 6, 306] , vom 13. Dezember 1958 - BVerwG III C 230.57 -, vom 30. April 1959 - BVerwG III C 201.57 - und vom 29. September 1959 - BVerwG III C 133.58 - sowie die Entscheidungen des Reichsgerichts vom 24. September 1941 - [RGZ 167 S. 269 (272)] und des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone vom 9. Januar 1950 [NJW 1950 S. 308]).
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