Rechtsprechung
| RG, 17.09.1941 - IV 77/41 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 167, 274
Wird zitiert von ... (12)
- BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 59/00 R
Keine Geltung der Reichsversicherungsgesetze für Ghettoarbeit im …
Als polnische Staatsangehörige, die nach damaliger deutscher Rechtsauffassung sogar als staatenlos angesehen wurden (vgl RGZ 167, 274, 277), gehörte die Klägerin danach bei der Ausübung einer abhängigen Beschäftigung nicht zu den von den Reichsversicherungsgesetzen erfaßten Personen (…vgl dazu auch BSG SozR 5070 § 14 Nr. 9; Schleswig-Holsteinisches LSG Breithaupt 1972, 232). - BGH, 24.01.1980 - III ZR 169/78 Ob auf diese Verträge schweizerisches Recht anzuwenden ist, wie das Berufungsgericht meint, oder deutsches Recht, kann dahingestellt bleiben (vgl. RGZ 167, 274, 280;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 38. Aufl. § 562 Anm. 1), da, wie den Erwägungen des Berufungsgerichts zu entnehmen ist, die beiden Rechtsordnungen in der Frage des Scheingeschäfts keine für den Streitfall entscheidungserheblichen Unterschiede aufweisen.
- BGH, 11.05.1956 - I ZR 190/54
Rechtsmittel
Erweist sich indessen die Entscheidung nach allen in Betracht kommenden Rechtsordnungen als gerechtfertigt, so ist die unterlegene Partei trotz der Gesetzesverletzung nicht beschwert (Bestätigung von RGZ 167, 274 [280]).Dem Tatrichter ist, wie das Reichsgericht mehrfach ausgesprochen hat, verwehrt, unentschieden zu lassen, ob deutsches oder ausländisches Recht für die Entscheidung des Streitfalls maßgebend ist (RGZ 100, 79 [81]; 167, 274 [280]; IPRspr. 1932 Nr. 38;… Raape, Internationales Privatrecht, 4. Aufl. S. 122;… aA Martin Wolff Internationales Privatrecht 3. Aufl. S. 84, 85).
Für eine Aufhebung des angefochtenen Urteils bestand mithin keine Veranlassung, obwohl das Berufungsgericht grundsätzlich nicht hätte unterlassen dürfen, das von ihm anzuwendende Recht zu bestimmen (vgl. RGZ 167, 274 [208]).
- BGH, 07.12.1977 - IV ZR 20/76
Schadensersatz wegen Verletzung eines Ankaufsrechts; Unwirksamkeit einer …
Die Verpflichtung, sich insoweit festlegen zu müssen, ergibt sich allein aus der fehlenden Revisibilität ausländischen Rechts und gilt daher nur für den Tatrichter, nicht jedoch für die Revisionsinstanz (RGZ 167, 274, 280; BGH NJW 1963, 252, 253;… Baumbach-Lauterbach, ZPO 35. Aufl., § 549 Anm. 2 B). - BGH, 07.07.1980 - III ZR 28/79
Inanspruchnahme aus Bürgschaftserklärungen - Wirksamkeit der …
Dabei kann dahinstehen, ob auf diese Verträge schweizerisches oder deutsches Recht anzuwenden ist (vgl. RGZ 167, 274, 280;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 38. Aufl. § 562 Anm. 1), da nach den Ausführungen des Berufungsgerichts die Unterscheidung zwischen Scheingeschäft und Strohmanngeschäft nach beiden Rechtsordnungen aufgrund derselben Kriterien zu treffen ist. - BGH, 27.11.1969 - III ZR 26/69
Anwendbarkeit der Verfahrensvorschriften des BBauG auf nach früheren …
Denn das Revisionsgericht vermag dann nicht zu ersehen, ob und inwieweit es das angefochtene Urteil nachzuprüfen hat (RGZ 167, 274, 280; BGH, NJW 1963, 252, 253) Andererseits ist die unterlegene Partei nicht beschwert, wenn ihr Begehren nach keiner der vom Tatrichter angewendeten Normen begründet ist. - BGH, 28.02.1952 - III ZR 69/51
Inanspruchnahme eines Pensionsbetriebes
Wohnungsgesetz ein grundsätzlicher systematischer Unterschied: Das Wohnungsgesetz schafft auf Grund der Zuweisung ein privates Rechtsverhältnis, während das Reichsleistungsgesetz nur öffentlich-rechtliche Beziehungen zur Entstehung bringt (RGZ 167, 274; Bettermann JBl Hamm 1946, 155). - BGH, 27.11.1969 - III ZR 25/69
Frage der Anwendbarkeit des Bundesbaugesetzes (BBauG) oder des …
Denn das Revisionsgericht vermag dann nicht zu ersehen, ob und inwieweit es das angefochtene Urteil nachzuprüfen hat (RGZ 167, 274, 280; BGH NJW 1963, 252, 253) [BGH 29.10.1962 - II ZR 28/62]. - BGH, 30.04.1952 - II ZR 208/51
Rechtsmittel
Wenn hiernach das streitige Rechtsverhältnis nach den beiden in Frage kommenden Umstellungsrechten gleich zu beurteilen ist, so kann es dahingestellt bleiben, welches dieser Rechte anzuwenden ist (…Wolff Internationales Privatrecht in Deutschland 2. Aufl. S 74 sowie die neuere Rechtsprechung des Reichsgerichts in RGZ 113, 38 [42]; 124, 146 [148]; 167, 274 [280]). - BGH, 30.04.1952 - II ZR 133/51
Rechtsmittel
Wenn hiernach das streitige Rechtsverhältnis nach den beiden in Frage kommenden Umstellungsrechten gleich zu beurteilen ist, so kann es dahingestellt bleiben, welches dieser Rechte anzuwenden ist (…Wolff, Internationales Privatrecht in Deutschland 2. Aufl, S 74 sowie die neuere Rechtsprechung des Reichsgerichts in RGZ 113, 38 [42]; 124, 146 [148]; 167, 274 [280]). - BGH, 14.05.1959 - VII ZR 166/58
Rechtsmittel
- BGH, 30.10.1958 - VII ZR 182/57
Rechtsmittel
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