Rechtsprechung
| RG, 30.09.1941 - VI 39/41 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 167, 293
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50
Beginn der mündlichen Verhandlung
Damit würden, worauf schon das Reichsgericht hingewiesen hat (RGZ 167, 293 [295]), den Klägerinnen aus ihrem Nichterscheinen bezw. - BGH, 15.12.1992 - VI ZR 85/92
Wirkung des Einspruchs gegen Versäumnisurteil - Zeitpunkt des Eintritts der …
Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat stets die Auffassung vertreten, daß eine Partei schon mit ihrem Nichtauftreten bzw. ihrem Nichtverhandeln (§ 333 ZPO) säumig ist (vgl. RGZ 167, 293, 295; BGHZ 4, 328, 340;… BGH, Urteile vom 28. April 1980 - VII ZR 27/80 - aaO. …und vom 3. Juni 1987 - IVb ZR 68/86 - aaO.).§ 342 ZPO will dem Säumigen die Möglichkeit gewähren, durch seinen Einspruch die Folgen seiner Säumnis wieder zu beseitigen (vgl. RGZ 167, 293, 295; BGHZ 4, 328, 340).
- BGH, 30.03.2006 - III ZB 123/05
Zurücknahme der Berufung nach Verkündung eines Versäumnisurteils
Das eröffnet den Parteien wie zuvor die Möglichkeit zu Verfügungen über den Klagegegenstand und damit auch dem Berufungskläger erneut einseitig das Recht zu einer Berufungsrücknahme (vgl. für das frühere Recht: RGZ 167, 293, 295; BGHZ 4, 328, 339 f.; BGH, Urteil vom 28. April 1980 - VII ZR 27/80 - NJW 1980, 2313, 2314). - BGH, 28.04.1980 - VII ZR 27/80 Damit ist auch die Wirkung des Verhandelns in diesem Termin wieder beseitigt worden (vgl. BGHZ 4, 328, 339, 340 m.w.N.; RGZ 167, 293, 295, 296).
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