Rechtsprechung
| RG, 31.10.1941 - III 50/41 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 167, 367
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 25.11.1968 - III ZR 18/68
Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall - Beteiligung eines Lastkraftwagens der …
Andernfalls würde man - worauf die Revision zu Recht abhebt und bereits das Reichsgericht hingewiesen hat (RGZ 167, 367, 370) - zu den unmöglichen Ergebnis gelangen, daß ein Soldat, der ein Kraftfahrzeug seiner Einheit zur unerlaubten Entfernung von seinem Truppenteil oder gar zur Fahnenflucht benutzt, noch im Rahmen ihm anvertrauter öffentlicher Gewalt handeln würde.In einem solchen Fall ist deshalb eine andere Beurteilung gebotene Benutzt der Soldat, der lediglich als Fahrer des Kraftfahrzeugs eingesetzt ist, das Fahrzeug zu privaten Zwecken, so handelt er grundsätzlich nicht in amtlicher Stellung, sondern allenfalls bei Gelegenheit der Amtsausübung, gleichgültig, ob ihm die Benutzung des Fahrzeugs durch Dienstvorschriften verboten ist oder nicht (vgl. RGZ 161, 145, 152; 167, 367, 370).
- BGH, 12.04.1951 - III ZR 99/50
Amtshaftung. Dienstwagen der Polizei
Die vom Berufungsgericht erwähnte Entscheidung RGZ 167, 367 ff läßt, wie die Revision mit Recht bemerkt, die hier zu entscheidende Frage ausdrücklich offen (…a.a.O. 372). - BGH, 12.04.1951 - III ZB S9/50 Die vom Berufungsgericht erwähnte Entscheidung RGZ 167, 367 ff läßt, wie die Revision mit Recht bemerkt, die hier zu entscheidende Frage ausdrücklich offen (…a.a.O. 372).
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