Rechtsprechung
| RG, 07.01.1942 - IV 186/41 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 168, 187
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 16.06.1953 - 1 StR 809/52
Rechtsmittel
Die Rechtsprechung ist darüber einig, daß die erbkundliche Vergleichung mitunter, allerdings nicht immer, so sichere Schlüsse erlaubt wie etwa die Blutgruppenuntersuchung (BGH JZ 1951, S 643) und daß sie selbst in "Einmannfällen", in denen kein anderer vermutlicher Erzeuger zur Verfügung steht, je nach der Sachlage ausreichen kann, die Vaterschaft eines bestimmten Mannes für jeden vernünftigen Beurteiler als sicher zu erweisen oder auszuschließen (BGHZ 7, 116, 118; OGHZ 3, 111; 357, 359; RGZ 167, 269, 271; 168, 187, 191; 169, 193). - BGH, 05.05.1956 - IV ZR 18/56
Rechtsmittel
Daß unter Umständen Ähnlichkeitsgutachten auch dann zu Ergebnissen führen, wenn von den Männern, die als Erzeuger des Kindes in Betracht kommen, nur einer in die Untersuchung einbezogen werden kann, war schon damals bekannt und ist vom Reichsgericht wiederholt ausgesprochen worden (RGZ 168, 187 [191]; 385 [386]).
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