Rechtsprechung
| RG, 22.12.1941 - II 10/41 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 168, 225
Wird zitiert von ... (6)
- BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 344/97
Nichtigkeitsklage
a) Zwar kann selbst im Rahmen einer zulässig erhobenen Wiederaufnahmeklage ein neuer Wiederaufnahmegrund, für den im Zeitpunkt der Klageerhebung die Klagefrist schon abgelaufen war, nicht nachgeschoben werden (BGH Urteil vom 21. November 1961 - VI ZR 246/60 - VersR 1962, 175, 176; RGZ 168, 225, 230 m.w.N.).Möglich ist jedoch das Nachschieben solcher Wiederaufnahmegründe, für die die Klagefrist bei Erhebung der Klage noch nicht abgelaufen war (RGZ 168, 225, 228; MünchKommZPO-Braun, § 586 Rz 13).
Erst nach der Klageerhebung entstandene oder bekannt gewordene Wiederaufnahmegründe können jedenfalls innerhalb eines Monats seit Kenntniserlangung nachgeschoben werden (RGZ 64, 224, 227; weitergehend RGZ 168, 225, 230;… Zöller/Greger, ZPO, 20. Aufl., § 586 Rz 6;… MünchKommZPO-Braun, aaO).
- BGH, 13.07.1954 - V ZR 56/50
Nichtigkeitsklage. Aufnahme nach Unterbrechung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 28.10.1971 - IX ZR 79/67
Urkunden als Restitutionsgrund
Für die Geltendmachung von Restitutionsgründen, die erst nach Erhebung der Klage entstanden sind, läuft keine Notfrist (RGZ 168, 225, 230).
- BGH, 04.05.1955 - VI ZR 37/54
Hemmung der Verjährung bei Unvermögen zur Aufbringung der Prozeßkosten
In RGZ 168, 225 wird eine Frist von 10 Tagen - vorbehaltlich tatrichterlicher Würdigung - als vermutlich zu kurz angesehen, während 2 1/2 Monate als ausreichend angesprochen werden. - OLG Hamm, 15.05.2014 - 6 UF 125/13
Zulässigkeit eines Restitutionsantrags nach rechtkräftigem Abschluss des …
Rn. 27 Dass der Antragsteller in der Folgezeit weitere Urkunden nicht innerhalb eines Monats nach Auffinden zur Akte gereicht hat, schadet nicht, denn für die Geltendmachung von Restitutionsgründen, die erst nach Erhebung der Klage entstanden sind, läuft nach der Rechtsprechung der Bundesgerichtshofs nicht die Notfrist des § 586 ZPO (BGHZ 57, 211 ff. - zitiert nach Juris Rn. 15, ebenso RGZ 168, 225, 230). - BGH, 19.02.1959 - II ZR 222/58
Wiederaufnahmeklage
Der Senat schließt sich der in RGZ 168, 225 ff und 257 ff vertretenen Auffassung des Reichsgerichts aus den Gründen an, die in diesen Entscheidungen dargelegt sind.Das Reichsgericht, hatte allerdings in den Urteilen RGZ 168, 225 und RGZ 168, 257 - im Gegensatz zu RGZ 57, 285 - die Fälle zu entscheiden, in denen die Forderung während des früheren Rechtsstreits abgetreten war; es hatte demgemäß auch ausgeführt, die Nichtigkeitsklage müsse jedenfalls in diesen Fällen gegen den früheren Kläger gerichtet werden.
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