Rechtsprechung
| RG, 09.12.1941 - VI 74/41 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 168, 331
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 19.01.1988 - VI ZR 188/87
Voraussetzungen der Haftung eines Pferdehalters
- OLG Köln, 09.09.2014 - 14 U 12/11
Haftung des Eigentümers eines Reitpferdes für Schädigung eines Dritten beim …
Dementsprechend werden in der Rechtsprechung zwar der Viehtreiber (vgl. RG, Urteil vom 9.12.1941, VI 74/41 = RGZ 168, 331, 333) oder der ein Pferd in Pension Nehmende (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 28.10.1975, 13 U 156/73 = VersR 1975, 865) als Tieraufseher im Sonne des § 834 BGB angesehen, nicht aber der nur auf Anweisung handelnde Bedienstete, wie etwa ein Stallbursche, oder der angestellt Reitlehrer (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.6.2002, 4 U 207/01 = VersR 2003, 871). - LG Paderborn, 19.04.2023 - 4 O 270/22 Für die Tierhaltereigenschaft können verschiedene Indizien herangezogen werden, die die Zuordnung des Tieres zur Lebens- oder Wirtschaftssphäre des Halters begründen, insbesondere die Bestimmungsmacht über das Tier, die Nutzung und Kostentragung aus eigenem Interesse, das Verlustrisiko, die Übernahme von Versicherungsprämien etc. (BGH NJW-RR 1988, 655 (656); VersR 1976, 1175 (1176); RGZ 168, 331 (332 f.); OLG Schleswig MDR 2005, 148; OLG Hamm VersR 1993, 238 (239); OLG Dresden r+s 2017, 144 (145); W. Lorenz, Die Gefährdungshaftung des Tierhalters nach § 833 S. 1 BGB, Diss.
- KG, 10.10.1994 - 22 U 5514/93
Schadensersatzansprüche eines Kraftfahrzeughalters aus einem Verkehrsunfall mit …
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