Rechtsprechung
| RG, 20.02.1942 - VIII 148/41 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 168, 343
Wird zitiert von ...
- BGH, 11.02.1972 - V ZR 186/70
Versagung einer für die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts erforderlichen …
Solange die Militärregierung über die Frage der Genehmigung noch nicht entschieden hatte und der Vertrag infolgedessen schwebend unwirksam war, konnte keine der Parteien sich einseitig davon lossagen; vielmehr waren wie bei anderen eine behördliche Genehmigung erfordernden Rechtsgeschäften beide einander nach Treu und Glaulben verpflichtet, das Ihre zur Erwirkung der Genehmigungen beizutragen (so die ständige Rechtsprechung, vgl. etwa RGZ 168, 343, 351; Senatsurteil vom 20. März 1953, V ZR 143/51, LM Art. 11 Nr. 2 MRG Nr. 52 Nr. 2).Der Schwebezustand endet nach den von der Rechtsprechung dazu entwickelten Grundsätzen mit der Erteilung oder der endgültigen Versagung der Genehmigung, im letzteren Fall mit der folge, daß die bezeichneten Mitwirkungspflichten der Parteien entfallen und daß das genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäft auch dann keine Wirksamkeit mehr erlangt, wenn etwa die Behörde, die die Genehmigung zunächst versagt hatte, sie in einem neuen Bescheid nunmehr erteilt (vgl. dazu die BGH-Urteile vom 10. März 1954, VI ZR 151/52, LM BGB § 134 Nr. 10; vom 24. Oktober 1956, V ZR 21/51, NJW 1956, 1918; OGHZ 2, 247, 251; RGZ 103, 104, 107; 168, 343, 351; RG JW 1922, 491 Nr. 14; …
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