Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   RG, 13.11.1941 - V 79/41   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1941,360
RG, 13.11.1941 - V 79/41 (https://dejure.org/1941,360)
RG, Entscheidung vom 13.11.1941 - V 79/41 (https://dejure.org/1941,360)
RG, Entscheidung vom 13. November 1941 - V 79/41 (https://dejure.org/1941,360)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1941,360) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 168, 44
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 14.12.1951 - V ZR 5/50
    Das Reichsgericht hat sich dahin ausgesprochen, daß in einem solchen Falle stets Kündigungsschutz nach dem Mieterschutzgesetz gewährt werden müsse, es sei denn, daß die Überlassung der Räume neben der des Gewerbebetriebes völlig zurücktrete und ihr gegenüber ganz nebensächlich sei (RGZ 168, 44).

    Diese Ausführungen geben keinen Anlaß, den Bereich des Mieterschutzgesetzes über die in RGZ 168, 44 entwickelten Grenzen hinaus auszudehnen.

  • BGH, 29.06.1953 - VI ZR 216/52
    Der überwiegende Teil gibt den Ausschlag (Abweichung von RGZ 168, 44).

    Das Reichsgericht (RGZ 168, 44) folgert aus der Absicht des Gesetzgebers, dem Pächter von Räumen weitgehenden Schutz zu gewähren, daß solche gemischte Verträge stets dem Mieterschutz unterliegen, es sei denn, daß ausnahmsweise die Überlassung der Räume hinter der pachtweisen Überlassung des übrigen (Gewerbebetrieb oder Grundflächen) völlig zurücktritt und demgegenüber ganz nebensächlich ist.

  • BGH, 15.10.1954 - V ZR 42/54

    Rechtsmittel

    Ob die Platz- und Raumüberlassung im Vergleich zu der Gestattung des Gewerbetriebes ganz nebensächlich ist (Urteil des erkennenden Senats vom 14. Dezember 1951 - V ZR 5/50 NJW 1952, 620; ferner RGZ 168, 44), ist im wesentlichen eine Frage der Tatsachenwürdigung.
  • BGH, 21.03.1952 - V ZR 20/51

    Rechtsmittel

    Nach der Meinung des Reichsgerichts (RGZ 168, 44) besteht in solchen Fällen Kündigungsschutz stets, es sei denn, die Überlassung der Räume wäre im Vergleich zur Verpachtung anderer Gegenstände völlig nebensächlich und unbeachtlich.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht